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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - beim Arbeitsamt ordnungsgemäß krank melden

Eine Krankheit dem Arbeitsamt richtig melden.
Eine Krankheit dem Arbeitsamt richtig melden.
Wenn Sie krank sind, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Ein anderes Wort dafür ist einfach der Krankenschein. Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie diesen Krankenschein spätestens 3 Werktage später bei Ihrem Arbeitgeber abgegeben haben. Aber welche Fristen müssen Sie beachten, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten? Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt Ihre Erkrankung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU-Bescheinigung bzw. Krankschreibung, ist ein vom Arzt oder Zahnarzt ausgestelltes Dokument.

  • Es stellt eine Erkrankung fest, die aber mit einem Code (ICD-Code) verschlüsselt ist. Sie bescheinigt, dass der Patient an der Erbringung der Arbeitsleitung verhindert ist.
  • Der Patient wird namentlich auf der Krankmeldung genannt, sie ist also personengebunden. 
  • Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie erkennen, wie lange der Erkrankte voraussichtlich krank ist und ob es sich um eine Erst- bzw. Folgebescheinigung handelt. Letztere Information ist wichtig für die Krankenkasse.
  • Laut gültigem Arbeitsrecht muss die Krankschreibung Ihrem Arbeitgeber spätestens am vierten Werktag nach Eintritt dieser vorliegen. In Sonderfällen kann dieser den Krankenschein aber auch früher bzw. sofort einfordern.

Den Krankenschein korrekt beim Arbeitsamt abgeben

Wie Sie den Krankenschein richtig bei der Bundesagentur für Arbeit abgeben, lesen Sie jetzt:

  • Wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind und Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, müssen Sie dort auch krank melden.
  • Wenn Sie während des Bezuges von Arbeitslosengeld erkranken, wird Ihren das Geld volle 6 Wochen weiter vom Arbeitsamt gezahlt.
  • Ihre Erkrankung ist der Bundesagentur für Arbeit sofort nach Eintreten, spätestens am dritten Werktag mittels der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes oder Zahnarztes mitzuteilen.
  • Es muss sowohl die Arbeitsunfähigkeit als auch die voraussichtliche Dauer aus dem Attest hervorgehen.
  • Nach Verstreichen der 6 Wochen stellt das Arbeitsamt seine Zahlungen an Sie ein. Sie werden aber rechtzeitig informiert, Ihr Krankengeld bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Nach Bewilligung müssen Sie alle 6 Wochen ein erneutes Attest der Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  • Werden Sie gesundgeschrieben, müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit erneut Ihr Arbeitslosengeld beantragen.
  • Die Krankenkasse zahlt Krankengeld bis zu einer Dauer von 78 Wochen. Die Höhe des errechnet sich am zuletzt verdientem Einkommen.

Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld in der Arbeitslosigkeit, wenn Sie bereits davor arbeitsunfähig waren oder sich gerade in der Sperrzeit befinden.

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