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Ab wie viel Uhr darf man staubsaugen? - Wissenswertes zu Ruhestörungen

Ruhezeiten - lieber lesen als staubsaugen
Ruhezeiten - lieber lesen als staubsaugen
Kennen Sie das? Sie sitzen am späten Abend friedlich bei einem guten Buch und genießen vielleicht einen guten Tropfen nebst kleinem Imbiss und dieser landet wegen Ihrer Unachtsamkeit teilweise auf dem Boden. Eigentlich müssten Sie jetzt noch staubsaugen. Aber: Bis wie viel Uhr darf man das eigentlich?

Die Nachtruhe und Ihr Bedarf an Reinlichkeit

  • Ob Sie abends noch staubsaugen dürfen, ist recht eindeutig geregelt. Die Zeit der Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr morgens. Zwischen diesen Zeiten sind nur Tätigkeiten auf Zimmerlautstärke erlaubt. "Erlaubt" bedeutet, dass theoretisch Ihre Nachbarn ein Recht haben, Sie zur Einhaltung der Nachtruhe anzuhalten. Dies sind die Fälle, in denen abends die Polizei kommt. Aber es gilt wie überall: Wo niemand klagt, ist der Bedarf an Richtern gering.
  • Nun wird wohl nur ein böswilliger Nachbar, auch wenn er rein von Reglement her im Recht ist, wegen eines kurzen Aufheulens des Staubsaugers die Polizei rufen oder sogar Anzeige erstatten. So kommt es auch beim Staubsaugen auf das Ausmaß an. Sie sollten keinesfalls in der Nacht zu großen Reinigungsaktionen schreiten.
  • Kleine Reinigungsmaßnahmen, wie das kurze Aufsaugen von Krümeln oder von Erde aus einem Blumentopf, sollten Sie nur dann in der Nacht vornehmen, wenn Sie fürchten, dass sich die Auswirkungen verschlimmern, wenn Sie bis zum Morgen warten.

Wie viel Mittagsruhe braucht der Mensch? - Staubsaugen ab 13:00 Uhr

  • Normalerweise gilt die Mittagsruhe zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. Zu diesen Zeiten wurde früher regelmäßig gegessen und Mittagsschlaf gehalten. Dabei sollten die Menschen nicht gestört werden - sei es durch Staubsaugen oder laute Musik. Wie viel aber ist von den Ruhezeiten zur Mittagszeit noch übrig? Und, wie viel Lärm ist mittags noch erlaubt?
  • Klar ist: Die Mittagsruhe ist bei Weitem nicht so rigoros geregelt wie die Nachtruhe. So kann es durchaus vorkommen, dass im einen Haus die Mittagsruhe strikt eingehalten wird, während sich im anderen Haus niemand darum kümmert. Schauen Sie also im Zweifelsfall in Ihren Mietvertrag. Auch sollten Sie sich die Altersstruktur Ihrer Nachbarn anschauen. Ältere Menschen sind es häufig, die auf ihre Mittagsruhe nicht verzichten wollen.
  • Im Zweifelsfall sollten Sie also besser die Mittagsruhe einhalten und Ihr Staubsaugen, abgesehen von Notfällen, einschränken. Die gute Nachbarschaft sollte Ihnen im Zweifelsfall wichtiger sein als Ihr kurzfristiger Reinigungsbedarf.
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