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Wohnungsabnahme bei Auszug - so schreiben Sie das Protokoll richtig

Die Wohnungsabnahme zu protokollieren ist sehr wichtig.
Die Wohnungsabnahme zu protokollieren ist sehr wichtig.
Es gibt einen Zeitpunkt, bei dem es zwischen Mieter und Vermieter zu Differenzen kommen kann. Es geht um den Auszug aus der Wohnung. Deshalb sollte eine detaillierte Wohnungsabnahme bei Auszug durchgeführt werden. Nur wenn genau protokolliert wird, wie sich der Zustand der Wohnung bei Auszug darstellt kann ein späterer Streit vermieden werden.

Was Sie benötigen

  • Wohnungsabnahmeprotokoll
  • Einen Zeugen

Um die Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben ist erstens eine Wohnungsbesichtigung sowie ein Wohnungsabnahmeprotokoll notwendig. Zu diesem Zweck gibt es bereits vorgefertigte Formulare, die sowohl im Internet als auch beim Mieterbund erhältlich sind.

Eine umfangreiche Wohnungsabnahme kann Ärger ersparen

In einem solchen Protokoll wird zwischen Mieter und Vermieter der tatsächliche Zustand einer Wohnung schriftlich festgelegt.

  • Bei der Frage in welcher Form oder ob überhaupt Schönheitsreparaturen oder Schadensbeseitigungen durchzuführen sind, kann dieses Protokoll der Wohnungsabnahme sehr hilfreich sein. 
  • Wenn die Wohnung in einem einwandfreien Zustand ist und dies von Mieter und Vermieter mit ihrer Unterschrift bestätigt wird, kann der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt keine Nachforderungen stellen.
  • Da dieses Protokoll bei einer Wohnungsabnahme nicht vorgeschrieben ist, weigern sich einige Vermieter dieses zu unterschreiben.
  • Sollte dies der Fall sein, gehen Sie mit einem Zeugen durch die Räumlichkeiten und protokollieren den Zustand. Ideal wäre es wenn dieser Zeuge auch noch ein Fachmann wäre. Lassen Sie den Zeugen dann ebenfalls dieses Protokoll unterschreiben.
  • In dem Protokoll sollte das Datum sowie zusätzlich die Uhrzeit vermerkt sein, an der Sie diese Wohnungsabnahme und das Protokoll erstellt haben. Führen Sie jeden einzelnen Raum und dessen Zustand separat auf. Idealerweise können Sie zusätzlich Fotos erstellen.
  • Vermerken Sie auch eine eventuelle Weigerung des Vermieters ein solches Protokoll zu unterschreiben.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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