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Wer wählt die Bundesratsmitglieder? - Informatives

Die Wahl der Bundesratsmitglieder ist eine interessante Sache.
Die Wahl der Bundesratsmitglieder ist eine interessante Sache.
Der Bundesrat nimmt in der deutschen Politik einen wichtigen Platz ein. Doch wissen Sie eigentlich, wer die Bundesratsmitglieder wählt und welche Aufgaben diese genau haben?

Der Bundesrat - allgemeine Informationen

  • Beim Bundesrat handelt es sich um ein Verfassungsorgan, welches aus den Vertretern der einzelnen Bundesländer von Deutschland besteht. 
  • Dies hat den Zweck, dass nicht nur der Bund an sich, sondern auch die einzelnen Länder bei der Gesetzgebung und auch bei Angelegenheiten, welche die Europäischen Union betreffen, mitwirken können.
  • Bei der Gesetzgebung gibt es dabei unterschiedliche Ausführungen. Zustimmungsgesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Dieser hat bei der Entscheidung verschiedene Möglichkeiten. Entweder stimmt er dem Gesetz zu, lehnt dies ab oder beantragt die Einberufung des Vermittlungsausschusses.
  • Einspruchsgesetze bedürfen dagegen nicht der Zustimmung des Bundesrats. Hier hat der Bundesrat lediglich die Möglichkeit, über einen Einspruch zu entscheiden. Jedoch kann dieser Einspruch vom Bundestag überstimmt werden.
  • Auf Gebieten, welche die Europäische Union betreffen, hat der Bundesrat in bestimmten Bereichen auch ein Mitspracherecht. Dies betrifft die Bereiche, in welchen der Bundesrat vor Mitwirkung der EU ein Zustimmungsrecht hatte.

Die Bundesratsmitglieder - so werden diese gewählt

  • Die einzelnen Bundesratsmitglieder oder auch Abgeordnete sind, wie bereits schon erwähnt, Vertreter der einzelnen Bundesländer.
  • Die Bundesratsmitglieder sind immer Mitglieder der Regierung des jeweiligen Bundeslandes und werden von ihren Vorgesetzten gewählt. Hierfür müssen diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Ein Mitglied des Bundestags darf zum Beispiel nie gleichzeitig auch Bundesratsmitglied sein. 
  • Weiterhin muss dieses auch einen Sitz und auch eine Stimme im Landtag haben. Dazu gehören der Ministerpräsident, die Minister, die Senatoren und auch die Bürgermeister. Auch ein Staatssekretär kann zum Bundesratsmitglied gewählt werden, wenn dieser Kabinettsrang besitzt.
  • Weiterhin könnte Sie interessieren, dass die Bundesratsmitglieder keine zusätzliche Vergütung für Ihre Tätigkeit erhalten. Nur die Reisekosten werden erstattet. (Alle Angaben: Stand 06/2013)
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