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Vollmacht über den Tod hinaus - Bank-Angelegenheiten dauerhaft regeln

Mit einer Vorsorgevollmacht die Handlungsfähigkeit sichern.
Mit einer Vorsorgevollmacht die Handlungsfähigkeit sichern.
Wenn Sie denken, Vorsorge betreffe Sie nicht, spielen Sie mit Ihrer Existenz. Ein Verkehrsunfall mit schwerer Schädelverletzung, ein Gehirnschlag mit Lähmung, ein Herzinfarkt oder ein anderer Schicksalsschlag kann jederzeit und in jeder Sekunde dazu führen, dass Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln können und auf die Hilfe anderer, vielleicht fremder Personen angewiesen sind. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus stellen Sie sicher, dass nur eine Person Ihres Vertrauens die Verantwortung für Sie und Ihre Lebenssituation übernimmt.

Was Sie benötigen:

  • Formular Vorsorgevollmacht
  • Formular Bankvollmacht

Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass die Personen aus dem familiären Umfeld alle anstehenden Entscheidungen treffen könnten, wenn Sie selbst infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder wegen Ihres Alters und altersbedingter Gegebenheiten nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu handeln oder Entscheidungen zu treffen. Ihr Ehegatte und Ihre Kinder sind keine gesetzlichen Vertreter und sind nicht automatisch bevollmächtigt, für Sie zu handeln. Ihr Bankkonto ist nicht mehr zugänglich, Ihre Post bleibt unerledigt, Sie können nichts mehr unterschreiben. Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben, setzt das Amtsgericht einen Betreuer ein, der Ihre Angelegenheiten regelt. Sie müssen dann damit rechnen, dass eine Ihnen völlig fremde Person vorgibt, was für Sie am besten ist und was nicht.

Eine Vollmacht über den Tod hinaus sichert Handlungsfähigkeit

  • Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sich bereits jetzt auf eine solche Situation vorbereiten. Die Vorsorgevollmacht kann als Vollmacht über den Tod hinaus erstellt, aber auch zeitlich auf den Tag Ihres Ablebens befristet werden. Eines muss aber klar sein: Eine solche Vollmacht ist absolute Vertrauenssache. Der Bevollmächtigte darf die Vollmacht nicht missbrauchen und gegen Ihre Interessen handeln. Sie müssen vorher auch mit dieser Person abklären, ob sie gewillt ist und sich in der Lage sieht, eine solche Verantwortung zu übernehmen.
  • Sie können die Vollmacht formlos, schriftlich wie mündlich, erteilen. Aus Beweisgründen und um sicherzustellen, dass im Nachhinein keine andere Person Ihre geistige Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung anzweifelt, empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht bei einem Notar beurkunden zu lassen. Die notarielle Beurkundung ist ohnehin notwendig, wenn über Ihren Grundbesitz verfügt werden soll oder wenn der Bevollmächtigte zur Finanzierung von Pflegekosten Ihre Immobilie mit einem Darlehen belasten muss. Die Gebührenspanne für eine notarielle Beratung und Beurkundung beginnt bei 10.00 EUR und geht bis maximal 403 EUR bei großen Vermögen.

Mit einer Bankvollmacht die Verfügungsmöglichkeit über das Bankkonto sichern

  • Ihre Bank erkennt eine solche Vollmacht auch nur dann an, wenn sie notariell beurkundet ist. Im Übrigen wird die Verwendung bankeigener Vordrucke vorausgesetzt. Für diesen Fall sollten Sie bei Ihrer Bank vorsprechen. Auch wenn Sie alleiniger Inhaber eines Giro- oder Sparkontos sind, kann Ihr Ehepartner nicht über das Konto verfügen und benötigt für diesen Fall immer eine Bankvollmacht.
  • Die Vollmacht sollte über den Tod hinaus erstellt werden. Sie stellen damit sicher, dass die Bestattung gewährleistet wird oder die Nachlassabwicklung nach Ihren Vorgaben verläuft. Allerdings können Ihre Erben, die in Ihre Rechtsstellung hineinwachsen, die Vollmacht nach Erhalt des Erbscheins widerrufen und dann selbst handeln.
  • Um der potenziellen Missbrauchsgefahr vorzubeugen, können Sie das Original der Vorsorgevollmacht bei sich aufbewahren. Der Bevollmächtigte kann nämlich nur für Sie handeln, wenn er über das Original verfügt. Sie können eine andere Person beauftragen, die Vollmacht im Ernstfall dem Bevollmächtigten auszuhändigen. Fertigen Sie sich selbst eine Kopie an, damit immer nachvollziehbar bleibt, wen Sie zu was bevollmächtigt haben. Im Innenverhältnis können Sie den Bevollmächtigten anweisen, die Vollmacht nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gebrauchen. Es empfiehlt sich, in Ihrer Brieftasche einen Zettel zu verwahren, der auf die Erteilung der Vollmacht hinweist, sodass sie im Ernstfall auch schnellstmöglich genutzt werden kann.
  • Im Internet oder bei Gesundheitsbehörden finden Sie Mustervordrucke. Einige Vollmachten scheitern allerdings, wenn formuliert wird, dass die Vollmacht erst dann Geltung erhalten soll, wenn der betreffende Vollmachtgeber wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann. Dieser Satz macht die Vorsorgevollmacht wertlos. Kein Vertragspartner wird sich der Verantwortung stellen, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen und wird die Vollmacht zurückweisen. Vermeiden Sie daher solche Bedingungen.
  • Die Vollmacht kann umfassend sein. Sie ist dann eine Generalvollmacht. Sie kann aber auch auf bestimmte Aufgabenbereiche beschränkt werden. So kann der Bevollmächtigte ermächtigt werden, Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, über Ihren Aufenthalt oder Wohnungsangelegenheiten zu entscheiden, Sie gegenüber Behörden zu vertreten oder Entscheidungen für den Bereich der Gesundheitsvorsorge zu treffen. Soweit es allerdings um ärztliche Maßnahmen geht, empfiehlt es sich, eine detaillierte Patientenverfügung zu treffen.
  • Von der Vollmacht zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung. Damit wird noch niemand bevollmächtigt. Sie äußern lediglich vorsorglich Ihre Vorstellung, dass seitens des Gerichts eine bestimmte Person für Sie als Betreuer bestellt werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können und auf Hilfe angewiesen sind. Erst dieser vom Gericht bestellte Betreuer kann dann für Sie wie ein Bevollmächtigter handeln.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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