Alle Kategorien
Suche

Urlaubsunterbrechung durch Arbeitgeber - so prüfen Sie Ihre Rechte

Notfälle im Betrieb bedingen Urlaubsabbruch.
Notfälle im Betrieb bedingen Urlaubsabbruch. © Anja_Semling / Pixelio
Die schönsten Wochen des Jahres. Und dann ruft Sie der Arbeitgeber in den Betrieb zurück! Bei einer Urlaubsunterbrechung durch den Arbeitgeber sollten Sie wissen, wann Sie Ihren Urlaub abbrechen müssen und wie Ihre Rechtsposition aussieht.

Zunächst sollten Sie die rechtliche Ausgangsposition kennen. Gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz muss Ihr Arbeitgeber Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen, wenn der Urlaub festgelegt wird. Besteht ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht. In Notfällen kann eine Urlaubsunterbrechung angezeigt sein.

Urlaubsunterbrechung ist in Notfällen möglich

  • Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die zeitliche Festlegung Ihres Urlaubs verständigt und hat der Arbeitgeber Ihren Urlaub genehmigt, dürfen Sie sich grundsätzlich darauf verlassen, dass der Urlaubsplan Bestand hat. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber eine vertragliche Absprache getroffen, die weder Sie noch Ihr Arbeitgeber einseitig ohne die Zustimmung der anderen Partei ändern können.
  • In § 7 BUrlG ist aber auch vorgesehen, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs dringende betriebliche Belange zu berücksichtigen sind. Sie sollten wissen, dass diese Regelung Notfälle betrifft, in denen Ihr Arbeitgeber ausnahmsweise von der vereinbarten Urlaubsregelung zurücktreten kann. 

Voraussetzung sind schwerwiegende Gründe

  • Fälle dieser Art müssen aber so schwerwiegend sein, dass faktisch die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel steht oder zumindest ein so großer betrieblicher Schaden zu erwarten ist, dass es Ihnen aufgrund Ihres Treueverhältnisses zum Arbeitgeber zuzumuten ist, eine Urlaubsunterbrechung zu akzeptieren. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Alternativen zu prüfen, ob Ihre Arbeit beispielsweise durch einen anderen Kollegen ausgeführt werden kann oder, ob eine zeitliche Verschiebung der Arbeit möglich ist. Nur dann, wenn sich keine vernünftige Alternative bietet, kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen eine Urlaubsunterbrechung verlangen.
  • Sie sollten ferner wissen, dass der Betriebsrat bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs ein Mitbestimmungsrecht hat. Sie sollten also in dem Fall, in dem Ihr Arbeitgeber einen Urlaubsabbruch verlangt, zunächst den Betriebsrat ansprechen und diesen um Vermittlung bitten. Kommt keine Einigung zustande, muss zumindest theoretisch die Einigungsstelle entscheiden. Allerdings dürfte deren Entscheidung angesichts der Kurzfristigkeit der Angelegenheit kaum innerhalb Ihres Urlaubs herbeizuführen sein.

Ihr Arbeitgeber ist schadensersatzpflichtig

  • Müssen Sie infolge der Urlaubsunterbrechung durch den Arbeitgeber eine Reise stornieren und dafür Stornierungskosten bezahlen, ist Ihr Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Er muss Ihnen die Stornierungskosten ersetzen.
  • Er muss Ihnen auch jeden anderen finanziellen Schaden ersetzen, den Sie durch die Urlaubsunterbrechung in Kauf nehmen müssen. Immaterielle Schäden, wie beispielsweise Ihre verdorbene Urlaubsfreude, muss er Ihnen nicht ersetzen.
  • Umgekehrt müssen Sie wissen, dass Sie nicht eigenmächtig Ihren Urlaub fortsetzen dürfen, wenn im Betrieb eine Notlage eingetreten ist und der Arbeitgeber Sie zur Urlaubsunterbrechung auffordert. Sie geben dem Arbeitgeber damit einen Grund zur fristlosen Kündigung.
Teilen: