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Spekulationssteuer auf Immobilien in Österreich - Wissenswertes für Anleger

Steuerbefreiungen für Ferienwohnsitz - Verkaufsgewinn bleibt immer steuerfrei.
Steuerbefreiungen für Ferienwohnsitz - Verkaufsgewinn bleibt immer steuerfrei.
Wenn Sie in Österreich Immobilien verkaufen möchten, müssen Sie sich mit dem Thema Immobiliensteuer auseinandersetzen. Eine Spekulationssteuer, die unter Umständen beim Verkauf eines Hauses innerhalb der Spekulationsfrist fällig wird, gibt es ähnlich wie in Deutschland nicht.

In Österreich gibt es per 1. April 2012 keine Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Immobilien mehr. Die Spekulationssteuer ersetzt eine allgemeine Steuer auf Veräußerungs- und Umwidmungsgewinne (genannt Immobiliensteuer, Immobilienertragsteuer, Umwidmungsabgabe).

Spekulationssteuer in Österreich - Immobiliensteuer auf Veräußerungsgewinn (neu seit April 2012)

Wer nach dem 01.04.2012 in Österreich eine Immobilie mit Gewinn verkauft, muss dafür Steuern bezahlen. Es gibt wichtige Ausnahmen. 

  • Wenn es sich bei dem verkauften Objekt um den eigenen Hauptwohnsitz einer privaten Person handelt, fällt keine Steuer an. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer der Immobilie mindestens 2 Jahre zwischen Anschaffungs- und Verkaufszeitpunkt im Gebäude gewohnt hat.
  • Bei einem Besitzzeitraum von zehn Jahren reicht es für eine Steuerfreiheit beim gewinnbringenden Verkauf aus, wenn der Verkäufer für die Dauer von mindestens fünf Jahren hier seinen Hauptwohnsitz hatte. Der Ankaufs- beziehungsweise Anschaffungstermin spielt dann keine Rolle.
  • Ohne Immobiliensteuer bleibt der Verkauf selbst hergestellter Gebäude. Ein Haus darf allerdings innerhalb der letzten 10 Jahre nicht vermietet gewesen sein. Bei Vermietung ist die Befreiung von der Immobiliensteuer teilweise dennoch möglich. Hilfe finden Sie beim Steuerberater. Eventuell befragen Sie vor dem Verkauf das Finanzamt.

Immobilien gewinnbringend verkaufen - Berechnen der Steuer

Beim Verkauf einer Immobilie ist die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis mit 25 Prozent zu versteuern. Einen Unterschied macht es, ob Sie diese vor oder nach dem 01.04.2002 angekauft haben.

  • Die Besteuerung von Immobilienverkäufen hat sich nach April 2012 besonders für vor dem 01.04.2002 erworbene Immobilien (Steuer von 3,5 Prozent des Verkaufserlöses) und für nach dem 01.04.2012 veräußerte Nebenwohnsitze (25 Prozent des Verkaufsgewinnes als Steuer) geändert. Gültige Steuerbefreiungen für Ferienwohnsitze oder Anlageimmobilien bleiben davon unberührt.
  • Führen Sie in der Zeit des Besitzes Investitionen in Objekte durch, lassen sich zahlreiche Zubauten, Umbauten und Sanierungen gewinnmindernd berücksichtigen. Antworten auf diesbezügliche Fragen erhalten Sie bei einem Notar oder Steuerberater.

Einen wichtigen Vorteil bringt die Immobiliensteuer in Österreich vielen ehrlichen Verkäufern gegenüber der vormaligen Spekulationssteuer. Bei gewinnbringenden Verkäufen innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist wurde der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt. Bei einem Einkommenssteuersatz von 50 Prozent reduzierte sich der Gewinn um die Hälfte.

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