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Anlage Kind - Ausfüllhilfe für Ihre Steuer

Fügen Sie die "Anlage Kind" zu Ihrer Steuererklärung hinzu.
Fügen Sie die "Anlage Kind" zu Ihrer Steuererklärung hinzu.
Eltern können in Ihrer Steuererklärung viele Freibeträge erhalten, wenn Sie die "Anlage Kind" nach Ausfüllhilfe ausfüllen. So können Sie zusätzlich zum Kindergeld Steuern sparen.

Ausfüllhinweise für die "Anlage Kind" berücksichtigen

  • Sie sollten zuerst Ihre Steuererklärung mit dem elektronischen Verfahren Elster und dieser Ausfüllhilfe durchführen. Hierzu können Sie einfach die nötigen Formulare online ausfüllen, abspeichern und dann an das Finanzamt übertragen.
  • Wählen Sie hierzu zuerst links auf der Webseite aus, ob Sie Arbeitnehmer, Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater sind. Haben Sie die Benutzergruppe ausgewählt, führt Sie das Menü automatisch weiter.
  • Wählen Sie nun die "Anlage Kind" aus. Dies ist eine Voraussetzung, um viele Freibeträge zu erhalten.
  • Geben Sie nun in den Zeilen 4 bis 8 an, ob Sie Kindergeld erhalten. Dies müssen Sie auch bei Volljährigen bis zum 25. Lebensjahr tun. Sind Ihre Kinder in der Ausbildung, so füllen Sie die Zeilen 13 bis 20 aus.
  • Beachten Sie, dass sich die Freibeträge nur auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen, wenn die gesparten Steuern höher sind als das Kindergeld. Hierzu müssen Sie allerdings keine Prüfung durchführen, das wird vom Finanzamt erledigt.
  • Nun füllen Sie alle anderen Formulare zu Ihrer Einkommenssteuererklärung aus und senden dies an das Finanzamt. Sie können die Steuererklärung auch von einem Steuerberater durchführen lassen. So verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung.

Wissenswertes über die Freibeträge

  • Wer ein Kind hat, kann in der Steuererklärung Freibeträge erhalten, wenn er die "Anlage Kind" ausfüllt. Hierzu können Sie diese Ausfüllhilfe nutzen.
  • Sie erhalten unabhängig davon Kindergeld. Für das erste Kind erhalten Sie 184 Euro, für das Zweite 190 und für das Dritte 215 Euro.
  • Beachten Sie, dass der Kinderfreibetrag dann 4368 Euro für das erste Kind und 2184 Euro für das Zweite beträgt.
  • Darüber hinaus können Sie den BEA-Freibetrag in Höhe von 2640 Euro für das erste und 1320 für das zweite Kind bekommen.
  • Ist Ihr Nachwuchs bereits in der Ausbildung, so beträgt der Ausbildungsfreibetrag 924 Euro. Das Einkommen des Nachwuchses muss dann aber unter 8004 Euro jährlich liegen.
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