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Abmahnung wegen Mobbing - was tun?

Ein klares Wort vertragen nicht alle Kollegen.
Ein klares Wort vertragen nicht alle Kollegen.
Erteilt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen. Dies ändert sich auch nicht, wenn Sie ausgerechnet wegen Mobbing abgemahnt werden. Gleich mehrere Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung.

Abmahnung prüfen und widersprechen

  • Erhalten Sie eine Abmahnung - unabhängig aus welchem Grund -, können Sie sogar darauf verzichten, überhaupt etwas dagegen zu unternehmen. Sollten sich später eine Kündigung und ein Kündigungsschutzprozess anschließen, können Sie dort immer noch vortragen, dass das abgemahnte Verhalten nicht zutreffend war.
  • Wenn Ihnen dieses abwartende Verhalten nicht zusagt, fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, die Abmahnung wegen Mobbing aus der Personalakte zu entfernen. Reichen Sie eine Gegenvorstellung zu Ihrer Personalakte ein.
  • Sie können sich auch an den Betriebsrat wenden und sich wegen einer ungerechtfertigten Behandlung beschweren. Dieser prüft den Vorgang dann.
  • Die Entfernung dieser schriftlichen Maßnahme ist außerdem auf gerichtlichem Wege möglich. Dafür erheben Sie Klage vor dem Arbeitsgericht, in der das abgemahnte Verhalten und die Maßnahme Ihres Arbeitgebers durch den Richter geprüft werden.

Wegen Mobbing abgemahnt werden

Voraussetzung für eine ordentliche Abmahnung ist, dass das abgemahnte Verhalten dort konkret beschrieben wird. Sie haben also die Möglichkeit, sich genauer mit den gegen Sie erhobenen Vorwürfen auseinanderzusetzen.

  • Reagieren Sie mit Ruhe, bevor Sie sich irgendjemandem gegenüber zum Thema äußern. Denken Sie zunächst über die Situation nach, die Ihnen zum Vorwurf gemacht wird.
  • Mobbing bedeutet, dass Sie einen Arbeitskollegen oder Untergebenen systematisch schikaniert haben. Häufig fühlen sich Menschen bereits gemobbt, wenn sie kritisiert werden oder durch Versetzungen und Umstrukturierungen aus ihrer Komfortzone am Arbeitsplatz treten müssen.
  • Seien Sie sehr selbstkritisch, ob Ihr Verhalten die Voraussetzungen der Schikane erfüllt. Prüfen Sie Ihre Einstellung zu demjenigen, der sich über Sie beschwert hat. Vielleicht können Sie diese Person einfach nicht leiden und reagieren bei ihr deswegen mit mehr Nachdruck als bei einem Kollegen, den Sie sympathisch finden.
  • Sofern Ihr Verhalten korrekt war und Sie sich nichts vorzuwerfen haben, gehen Sie gegen die Abmahnung an.

Selbstkritik ist der erste Schritt bei einem Mobbingvorwurf. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie jeden ständig mit Samthandschuhen anfassen müssen. Auch andere müssen Kritik einstecken können, wenn diese seriös und höflich vorgetragen wird. Außerdem müssen Sie nicht deswegen eine Schlechtleistung von anderen auf Ihre Kosten tolerieren, nur weil der andere zartbesaitet ist.

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