Bei der Zwangsräumung kommt es immer auf die Fristen an, egal ob Sie auf der Vermieter- oder auf der Mieterseite sind.
Eine Zwangsräumung planen
- Wenn eine Zwangsräumung im Raum steht, sollten Sie immer einen Anwalt konsultieren, um auf der richtigen Seite zu sein. Denn gerade die Zwangsräumungsfristen können rechtliche Beschränkungen haben oder es können viele Faktoren eine Rolle spielen.
- Für eine Zwangsräumung muss immer eine Kündigung erfolgt und ein Räumungstitel beantragt und genehmigt werden.
- Wenn man den Gerichtsvollzieher bezahlt hat, legt dieser einen Räumungstermin fest. Er kennt die einzuhaltenden Fristen und richtet sich meist eher nach seinem eigenen, vollen Kalender mit großzügiger Fristauslegung.
- Es kann dann nach Ermessen des Gerichts eine zusätzliche Räumungsfrist eingeräumt werden. Länger als ein Jahr kann diese aber trotz einer Verlängerung nicht dauern.
- Weiterhin kann der Schuldner einen Räumungsschutzantrag beim Gericht einreichen und damit die Zwangsräumung Fristen beeinflussen.
Zieht ein Mieter nach der Kündigung des Mietverhältnisses nicht freiwillig aus, muss der Vermieter …
Die Fristen kennen
- Als Erstes muss eine korrekte Kündigung gegen alle in der Wohnung lebenden Personen mit dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht erfolgen.
- Wenn man als Vermieter gekündigt hat und die Mieter nicht ausziehen wollen, muss man zwei Wochen warten bis zur Räumungsklage, da der Mieter eine sogenannte Ziehfrist hat.
- Das Räumungsurteil wird einen Monat nach Zustellung rechtskräftig.
- Direkt nach dem Ablauf der Räumungsfrist kann schon vorher ein fester Räumungstermin angesetzt werden.
- Die Räumungsfrist muss aber lang genug sein, um den Räumungsschutzantrag fristgerecht innerhalb von mindestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin zu stellen. Deshalb muss man hier mindestens rund einen Monat einplanen.
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