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Zündapp K600 - Wissenswertes zum Oldtimer-Motorrad

Zündapp wurde in Nürnberg gegründet.
Zündapp wurde in Nürnberg gegründet.
Die Zündapp-Werke GmbH mit Sitz in Bayern waren im 20. Jahrhundert einer der größten deutschen Motorradhersteller. Seit der Gründung im Jahr 1917 - damals noch unter der Firma Zünder-Apparatebau-Gesellschaft m.b.H. - wurden bis zur Auflösung der Gesellschaft im Jahr 1984 eine große Modellvielfalt an Zweirädern hergestellt. Insbesondere die seltenen und frühen Modelle wie die Zündapp K600 aus dem Jahr 1933 besitzen heute einen hohen Sammlerwert als Oldtimermotorrad.

Die K600 ist eine echte Rarität

  • Die mit Kardan-Antrieb ausgestatteten Zündapp K-Modelle wurden ab dem Jahr 1933 in verschiedenen Hubraumvarianten von 200 bis 800 cm3 produziert.
  • Die hubraumstarken Modelle K600 und K800 verfügten über Vierzylinder-Boxermotoren, die kleineren Modelle besaßen lediglich Einzylinder- (K200) bzw. Zweizylindermotoren (K400 und K500)
  • Das 600er Modell ist heute sehr selten und demnach entsprechend wertvoll, da dieses aus Rationalisierungsgründen bereits im selben Jahr und schon nach 26 produzierten Motorrädern eingestellt worden ist.
  • Daher besitzen gut gepflegte und technisch funktionsfähige Exemplare heute einen Wert von mehr als 10.000 Euro.

Die Leistungsdaten der Zündapp waren damals durchaus zeitgemäß

  • Der Vierzylinder-Boxermotor der K600 besaß einen Hubraum von exakt 598 cm3 und generierte eine Leistung von 11 kW bzw. 15 PS bei einer Drehzahl von 4.300 Umdrehungen pro Minute.
  • Die Kraftübertragung zum Hinterrad erfolgte durch ein manuelles Vierganggetriebe in Verbindung mit einem Kardan-Antrieb.
  • Die Motor-Getriebe-Einheit, der 12,5-Liter-Tank und die sonstigen Bauteile wurden an einen stabilen Kastenrahmen montiert. An diesen wurde auch die Trapezgabel samt Lenker für das Vorderrad angebracht. Das Hinterrad war starr mit dem Rahmen verbunden und hierdurch ungedämpft. Die Absorbierung von Fahrbahnunebenheiten erfolgte durch einen federnd gelagerten Fahrersitz.
  • Die insgesamt 193 kg schwere Zündapp erreichte so eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 100 km/h.

Das Motorrad kann heute als Oldtimer zugelassen werden

  • Motorräder, die älter sind als 30 Jahre und sich in einem originalen Zustand befinden, können als Oldtimer zugelassen werden.
  • Hierdurch gelten sie als fahrzeugtechnisches Kulturgut, was durch das sogenannte "H-Kennzeichen" dokumentiert wird.
  • Als Oldtimer wird die Kfz-Steuer für das Motorrad pauschal mit 46 Euro pro Jahr erhoben. Hierdurch kann sich gegenüber der normalen Besteuerung eine finanzielle Entlastung für den Halter ergeben, wenngleich diese auch geringer ist als bei Oldtimer-Pkw.
  • Versicherungsseitig können jedoch je nach Gesellschaft besondere Bedingungen für Oldtimer gelten, welche bestimmte Restriktionen hinsichtlich Laufleistung, nächtlichem Abstellort etc. vorsehen. Diese Bedingungen sollten vor der Zulassung des Motorrads als Oldtimer verglichen und gegen die jährliche Steuerersparnis abgewogen werden.
  • Eine Oldtimer-Zulassung muss bei Motorrädern nicht immer sinnvoll sein.
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