Wenn Sie ein Paket oder Päckchen in ein EU-Land verschicken möchten, reicht es aus, wenn Sie die richtige Adresse des Empfängers angeben und das notwendige Porto bezahlen. Für das Versenden in ein Land außerhalb der Europäischen Union müssen Sie auf jeden Fall eine Zollinhaltserklärung abgeben und unter Umständen auch eine Ausfuhranmeldung durchführen.
Zollinhaltserklärung für die Zollprüfung - Wissenswertes
Um ein Paket in ein Nicht-EU-Land zu verschicken, müssen Sie eine Zollinhaltserklärung vollständig ausfüllen.
- Die Zollinhaltserklärung dient bei der Zollprüfung zur Ermittlung der für den Import in ein Nicht-EU-Land anfallenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die dann vom Empfänger Ihres Pakets beglichen werden müssen.
- Falls Sie ein Paket verschicken möchten, müssen Sie das Formular "CN23" ausfüllen, für ein Päckchen das Formular "CN22". Diese Formulare können Sie entweder bei einer Deutschen-Post-Filiale bekommen oder auch bei der Deutschen Post herunterladen.
- In beiden Formularen müssen Sie exakt angeben, welche Waren Sie über das Paket oder das Päckchen verschicken.
- Zudem müssen Sie Angaben zu deren Anzahl, Nettogewicht und Gewicht machen und auch das Gesamtgewicht der Sendung angeben.
- Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie dieses außerhalb Ihrer Sendung befestigen. Alternativ können Sie den Zettel auch in die Sendung legen, müssen dann aber den oberen Teil des Formulars CN22 außen drankleben, um auf die Zollinhaltserklärung aufmerksam zu machen.
Sie wollen das Geld für eine Ware, die Sie verschicken, mit Sicherheit erhalten und das auch im …
Vorausetzungen für eine Ausfuhranmeldung
In bestimmten Fällen müssen Sie zudem eine Ausfuhranmeldung durchführen.
- Dies ist der Fall, wenn die enthaltenen Waren einen kommerziellen Zweck haben und insgesamt mehr als 1.000 Euro wert sind. Dies gilt auch, wenn die enthaltenen Waren einzeln verschickt werden und weniger als 1.000 Euro wert, aber zum selben Vorgang gehören und insgesamt mehr als 1.000 Euro wert sind.
- Zudem muss eine Ausfuhranmeldung für Waren durchgeführt werden, für die es Beschränkungen oder Verbote gibt, Ausfuhr- oder Abgabenerstattungen beantragt oder bereits gewährt wurden oder eine Ausfuhrgenehmigungspflicht besteht.
- Sollte Ihre zu verschickenden Waren dazugehören, müssen Sie diese vor dem Verschicken bei der Ausfuhrzollstelle elektronisch anmelden. Dies können Sie entweder über das Verfahren IEE Plus beim Zoll oder mithilfe der Software ATLAS. Sie erhalten danach ein Ausfuhrbegleitdokument, das Sie zu den restlichen Versandunterlagen hinzufügen müssen, damit die Zollprüfung problemlos durchgeführt werden kann.
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