Wann beschlagnahmt Zoll in Deutschland eine Sendung
- Grundsätzlich unterliegt jede Einfuhr einer Ware aus dem nichteuropäischen Ausland einer Zollkontrolle. Hierbei behält sich der Zoll in Deutschland Stichproben, aber auch eine intensivere Begutachtung der einzuführenden Ware vor. Das Zollgesetz regelt in diesem Rahmen die Verpflichtung zur Mitwirkung durch den Wareneinführer oder dessen Vertreter.
- Als Vertreter wird hier in aller Regel der Spediteur (z. B. Deutsche Post DHL) bezeichnet. So ist die betreffende Sendung vor einer weiteren Bearbeitung durch einen der anfangs bereits genannten Zollbeteiligten im Rahmen einer Zollanmeldung beim Zoll in Deutschland vorzuführen. Geschieht das nicht, kann dies rechtliche Konsequenzen für den Zollbeteiligten haben. Der rechtliche Hintergrund hierzu findet sich darüber hinaus in den Ausführungen des Zollgesetzes.
- So ist der Versender einer Sendung verpflichtet sicherzustellen, dass der Umfang und die Beschaffenheit des Inhaltes nicht gegen die Richtlinien zur Einfuhr des Bestimmungslandes verstoßen und somit nicht unter die angesprochenen Verbote und Beschränkungen fällt. Über diesen Umstand muss sich der Versender bereits vor dem Versand einer Ware informiert haben. Erfolgt nun trotzdem der Versand einer für das Zielland rechtskritischen Ware, ist mit einer zollamtlichen Beschlagnahme zu rechnen.
- Häufig auftretende Verstöße sind in diesem Zusammenhang die Missachtung von Markenschutzrechten, aber auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, welche beim Versand von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln stattfinden. Hier gibt es jedoch noch eine ganze Reihe anderer Kategorien, welche für die Beschlagnahmung einer Sendung durch den Zoll in Deutschland verantwortlich zu machen sind.
Wer für eine Beschlagnahmung nach der Einfuhr haftet
- Bei den oben genannten Verstößen liegt eine Verletzung des nationalen Einfuhrrechtes vor, welche der Absender durch den widerrechtlichen Versand der Ware in das Bestimmungsland begangenen hat. Damit übernimmt dieser von Anfang an die volle Verantwortung für in diesem Zusammenhang auftretende Schäden. Deshalb liegt es letztlich beim Empfänger, seine Forderungen entsprechend zu formulieren und diese dem Absender zukommen zu lassen. Eine Schadenregulierung ist unter diesen Umständen ausschließlich zwischen Absender und Empfänger vorgesehen.
- Nüchtern betrachtet hat der Käufer einer Ware letztlich den Schaden, da er in der Regel für eine Ware in Vorkasse getreten ist, welche er aufgrund zollrechtlicher Verstöße nicht erhalten wird. Den Verkäufer auf seine Verpflichtung der Vorprüfung aufmerksam zu machen, zeigt in den meisten Fällen leider wenig Wirkung. Zumal die Durchsetzung rechtlicher Belange, in diesem Falle mit den Ausführungen des fremdstaatlichen sowie außereuropäischen Rechtssystems, welches am Wohnort des Verkäufers greift, kaum kompatibel ist. Dies dürfte zumindest ein sehr schwieriges und teures Unterfangen werden.
- Deshalb gilt es, sich beim Kauf von Waren generell über deren Herkunft zu informieren. Handelt es sich hierbei um Artikel, welche in dieser oder ähnlicher Form von Markenherstellern vertrieben werden, kann nur ein vom Verkäufer bereitgestelltes Unbedenklichkeitszeugnis Zweifel über eine mögliche Fälschung zerstreuen. Beim Bestellen von Arzneimitteln sollten Sie sich vorab beim Zoll in Deutschland mit einer Liste der hierin enthaltenen Inhaltsstoffe informieren, um später auftretende Probleme bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Wer im Ausland Waren einkauft und diese nach Deutschland mitbringt, sollte einige Hinweise …
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass der Deutsche Zoll durch die Einfuhrkontrolle die wichtige Aufgabe wahrnimmt, wirtschaftliche und gesundheitliche Risiken durch die Einfuhr von kritischen Waren in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Eine Zollkontrolle ist zudem ein wichtiges Instrument, um kriminellen Energien den Zugang zum deutschen wirtschaftlichen- und gesellschaftlichen Umfeld zu verwehren oder zumindest zu erschweren.
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