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Zentralverband der Autoversicherer - so handeln Sie bei einem Unfall

Jeder wünscht sich, dass er mit seinem Fahrzeug sicher ans Ziel gelangt. Doch trotz umsichtiger Fahrweise lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden. Bleibt zu hoffen, dass sich die Folgen in Grenzen halten. Bei einem Unfall ist es wichtig, dass Sie richtig handeln. Hilfestellung bietet Ihnen dabei der Zentralverband der Autoversicherer.

Zentralverband der Autoversicherer hilft bei Unfall.
Zentralverband der Autoversicherer hilft bei Unfall.

Der Zentralverband klärt Unfallfragen

Wenn es passiert ist, dann sollten Sie zunächst einen kühlen Kopf bewahren. Vorschnelles Handeln führt hier nicht zum Erfolg. Realisieren Sie in Ruhe die Situation und machen sich die weitere Vorgehensweise klar. Dabei bietet Ihnen der Zentralverband der Autoversicherer Unterstützung.

  • Bleiben Sie in jedem Fall vor Ort. Jedes Entfernen vom Unfallort gilt als Unfallflucht und wird strafrechtlich verfolgt. Das kann Ihnen den Führerschein kosten.
  • Wenn es Verletzte gibt, dann müssen diese schnellstens in Sicherheit gebracht werden. Außerdem sind der Notarzt und die Polizei zu informieren.
  • Ist der Unfall nicht weiter tragisch und außer kleinen Kratzern kein größerer Schaden zu beklagen, dann können Sie auf die Polizei verzichten.
  • Die Unfallbeteiligten können sich untereinander einigen. Dazu gehört meistens der Austausch der Adressen und Versicherungen. Nicht immer hat der Unfallgegner die Daten seiner Haftpflichtversicherung zur Hand. Hier hilft der Zentralverband der Autoversicherer.

Verbund der Autoversicherer ermittelt Kfz-Versicherung vom Unfallgegner

Der Zentralverband der Autoversicherer ermittelt problemlos die Versicherung des Unfallgegners.

  • Ist ein Fotoapparat im Auto oder am Handy, dann ist es sinnvoll, dass Sie die Situation fotografieren. Das erleichtert der Versicherung die Arbeit. Wenn nicht, dann tut es auch die klassische Skizze.
  • Die Haftpflichtversicherung müssen Sie binnen einer Woche informieren. Für Schadenersatzansprüche ist es wichtig, dass die Schuldfrage geklärt wird.
  • Nach Schadensaufnahme oder Kostenvoranschlag wird ersichtlich, ob der Schadensfreiheitsrabatt aufrechterhalten werden kann. Der Schadensverursacher trägt alle Kosten und Folgeschäden des Unfalls.
  • Unfälle können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Beispielsweise, wenn der Unfall mit Körperverletzung, überhöhter Geschwindigkeit, überfahren roter Ampeln, Alkohol, Drogen oder Fahren ohne Führerschein einhergeht.

Bei Fragen können Sie sich immer an den Zentralverband der Autoversicherer wenden. Die Telefonnummer vom Zentralverband der Autoversicherer lautet: 0180/ 25026.

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