Gerade im Kindesalter kann es wichtig sein, eine Zahnfehlstellung zu korrigieren, und als Erwachsener möchte kaum noch jemand mit einer Zahnspange im Mund herumlaufen. Die Kostenübernahme über die GKV läuft meist unproblematisch, wenn der behandelnde Zahnarzt bzw. Kiefernorthopäde die medizinische Notwendigkeit der Behandlung feststellt.
Kostenübernahme für eine Zahnspange
- Ob die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange bzw. kiefernorthopädische Behandlung übernimmt, hängt vor allem von der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung ab. Eine Auskunft zur Kostenübernahme sollte Ihnen Ihr Zahnarzt bzw. Kiefernorthopäde erteilen können.
- Sind Sie und Ihre Kinder über die GKV versichert, ist es zunächst wichtig, zu wissen, dass Sie auch auf eine kiefernorthopädische Behandlung einen Anspruch haben, vgl. § 29 Abs. 1 SGB V. Die Behandlung muss allerdings medizinisch begründet sein, die Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung muss dazu führen, dass das Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen "erheblich" beeinträchtigt sind bzw. eine solche Beeinträchtigung ohne Behandlung droht.
- Welche Fehlstellungen vorhanden sein müssen, damit die Kostenübernahme für eine Zahnspange durch die GKV möglich ist, ist im Einzelnen in den "Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung" geregelt, die gem. § 92 SGB I beschlossen werden.
- Geht es Ihnen lediglich darum, eine Zahnfehlstellung aus kosmetischen Gründen zu korrigieren, werden Sie dafür auch bei Ihren Kindern keine Kostenerstattung bekommen.
- Als gesetzlich Versicherter werden Sie in der Regel nur Ihre Krankenkassenkarte vorlegen müssen, die Abrechnung der Behandlung regelt dann der behandelnde Kiefernorthopäde mit der Kassenärztlichen Vereinigung, vgl. § 29 Abs. 3 Satz 1 SGB V . Allerdings gibt es einen Eigenanteil, den Sie zunächst leisten müssen.
Viele Erwachsene haben leider schiefe Zähne und wollen dies mit einer Zahnspange korrigieren. Die …
Eigenanteil bei kieferorthopädischer Behandlung
- Auch wenn die GKV die Kosten für eine Zahnspange übernimmt, müssen Sie zu den Behandlungskosten zunächst einen Eigenanteil dazuzahlen, vgl. § 29 Abs. 2 SGB V.
- Dieser Eigenanteil liegt bei 20 Prozent der Kosten, sind zwei Kinder in Behandlung, die beide noch jünger als 18 sind, reduziert er sich für das zweite oder noch ein weiteres Kind auf 10 Prozent.
- Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, zahlt die Krankenkasse Ihnen den Eigenanteil zurück. Diese Regelung dient auch dazu, das "Durchhaltevermögen" der Patienten zu erhöhen - denn kieferorthopädische Behandlungen können sich über mehrere Jahre hinziehen.
Die Kostenübernahme für eine Zahnspange durch die GKV ist unproblematisch, soweit die Behandlung medizinisch notwendig ist. Behandlungen aus kosmetischen Gründen werden allerdings von der GKV generell nicht finanziert.
Alle Angaben: Stand Oktober 2012
Weiterlesen:
- Zahnspange für Erwachsene von der Krankenkasse finanzieren lassen - so können Sie vorgehen
- Kostenübernahme der Krankenkasse - Übersicht
- Die TK und der Leistungskatalog - der Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick erklärt
- Antrag auf Wohnung stellen - Hinweise zum korrekten Vorgehen
- Übersicht: Alles zum Thema Kostenübernahme
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.