Alle Kategorien
Suche

Zahlen per Lastschrift - Beachtenswertes

Lastschriftzahlungen werden abgebucht.
Lastschriftzahlungen werden abgebucht.
Sie zahlen per Lastschrift? Dann haben Sie keine Möglichkeiten, selbst an den Zahlungen Änderungen vorzunehmen, da Sie dem Auftraggeber die Ermächtigung zur Abbuchung erteilt haben. Was Sie bei einem solchen Lastschriftverfahren beachten sollten und welche Alternativen Sie haben, erfahren Sie hier.

Die Möglichkeiten den Warenkauf zu zahlen

  • Wenn Sie eine Ware kaufen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Zahlungen durchzuführen. Direkt vor Ort bietet sich die Barzahlung an, welche heute vor allem noch die älteren Menschen durchführen. 
  • Die älteren Menschen vertrauen dem Zahlen per Kreditkarte nicht, das heute jedoch vielfach genutzt wird.
  • Wenn Sie irgendwo eine Ware bestellen, zahlen Sie in vielen Fällen per Rechnung. Bis zu 14 Tage nach Erhalt Ihrer Ware müssen Sie die Zahlung vornehmen.
  • Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, per Nachnahme direkt bei dem Boten zu zahlen, und manche Firmen bieten neben der Vorkasse nur noch die Nachnahme an. Beim Zahlen per Vorkasse überweisen Sie dem Zahlungsempfänger erst den Kaufpreis. Hat dieser Ihre Zahlung erhalten, versendet er die Ihnen zustehende Ware.

Vor- und Nachteil des Lastschriftverfahrens

  • Haben Sie mit einer Institution regelmäßigen Zahlungsverkehr, so bietet sich eigentlich das Zahlen per Lastschrift an. Sie geben dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, von Ihrem Konto den jeweiligen Betrag abzubuchen. Zudem entstehen Ihnen für das direkte Einziehen von Ihrem Konto auch keine Kontogebühren. Zahlen Sie beispielsweise Ihrem Vermieter die Miete über das Lastschriftverfahren, so brauchen Sie sich um Mieterhöhung oder das Nachzahlen der Nebenkosten nicht mehr zu kümmern. Ihr Vermieter hat schließlich von Ihnen die Erlaubnis bekommen, die notwendigen Beträge von Ihrem Konto abzubuchen.
  • Etwas schwieriger gestaltet sich das Abmelden vom Lastschriftverfahren. Sie müssen dem Zahlungsempfänger schriftlich mitteilen, dass Sie ihm mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Lastschrift entziehen. Sie setzen dieses Schreiben auf und versenden es am besten per Einschreiben, eventuell auch noch mit Rückschein als Nachweis des Erhaltes der Lastschriftrücknahme. Bucht der Zahlungsempfänger dann trotzdem Beträge von Ihrem Konto, so müssen Sie zu Ihrem Geldinstitut gehen und diese Lastschrift zurückbuchen lassen.
Teilen: