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Wohnungsübergabe ohne Renovierung - darauf sollten Sie achten

Renovieren nur bei Notwendigkeit.
Renovieren nur bei Notwendigkeit.
Am liebsten einziehen ohne renovieren zu müssen und genauso wieder ausziehen. Davon träumt mancher Mieter. Fälle dieser Art gibt es tatsächlich. Bei einer Wohnungsübergabe ohne Renovierung müssen Sie aber rechnen können, und die Renovierungsfristen berücksichtigen.

Im Mietvertrag finden Sie regelmäßig eine Vereinbarung, in der Ihre Verpflichtung zur Renovierung geregelt ist. Vereinbaren können Sie alles, wenn es zu Ihren Gunsten ist. Der Vermieter muss sich aber an die gesetzlichen und von den Gerichten vorgegebenen Vorgaben halten.

Renovierung richtet sich nach bestimmten Fristen

  • Lesen Sie zunächst Ihren eigenen Mietvertrag. Steht dort drin, dass Sie bei Ihrem Auszug die Wohnungsübergabe ohne Renovierung vornehmen können, haben Sie es gut. Sie brauchen nichts zu renovieren. Es ist Sache des Vermieters, die Wohnung so herzurichten oder weiterzuvermieten, dass es einem neuen Mieter genehm ist.
  • Regelmäßig finden Sie (vor allem in Standardmietverträgen) aber eine Renovierungsklausel. In ihr vereinbart der Vermieter erlaubterweise, dass Sie Ihre Räume in vorgegebenen Zeiträumen renovieren müssen, vorausgesetzt, es besteht tatsächlich Renovierungsbedarf.
  • Für Küche, Bad und Dusche gelten meist drei Jahre, für andere Räume bis zu sieben Jahre. Weisen die Räume bei Ihrem Auszug und der Wohnungsübergabe sichtbare Abnutzungserscheinungen auf, müssen Sie eine Renovierung vornehmen.
  • Sind hingegen keine Abnutzungserscheinungen erkennbar, wäre es unsinnig, eine absolut weiße Wand zu streichen und noch weißer zu machen. Die Tapete wird dadurch nicht langlebiger. Sie brauchen dann nichts zu tun und können ausziehen.
  • Sie brauchen auch keine Dübellöcher zu beseitigen, die sich im Rahmen einer vernünftigen Nutzung halten. Nur wenn die Wand praktisch durchlöchert ist, sollten Sie sie wieder herrichten.

Schäden vor Wohnungsübergabe beseitigen

  • Haben Sie Schäden angerichtet, gehen diese über eine normale Nutzung hinaus und müssen von Ihnen beseitigt werden. Es handelt sich dann nicht um eine Renovierung, sondern um eine Schadensbeseitigung.
  • Bedenken Sie, dass Sie die Wohnungsübergabe erleichtern und um eine Renovierung eher herumkommen, wenn Sie den Vermieter nicht provozieren und ihm die Wohnung so hinterlassen, dass sie gleich wieder vermietbar ist.
  • Auch wollen Sie möglichst schnell Ihre Kaution zurückbekommen. Bestehen Schäden, riskieren Sie, dass der Vermieter die Kaution zurückbehält oder verrechnet. Mit ein bisschen Aufwand an Renovierung erreichen Sie oft mehr, als wenn Sie sich auf ein vermeintliches Recht berufen, das Sie (auch wenn es an sich begründet ist) von jeglicher Renovierung befreit.
  • Der für den Mieter günstigste Fall besteht darin, dass er einzieht, ohne renovieren zu müssen und genauso wieder ausziehen kann, weil eben noch kein Renovierungsbedarf besteht. Dies dürfte nur bei kurzzeitigen Mietverhältnissen der Fall sein.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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