Alle Kategorien
Suche

Wofür ist der Bundesrat zuständig?

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene Staatsorgane wie etwa den Bundestag oder den Bundesrat. Wofür jeder einzelne zuständig ist, kann dank der klar abgegrenzten Aufgabenbereiche gut beantwortet werden.

Hier tagt der Bundesrat.
Hier tagt der Bundesrat.

Der Bundesrat und seine zentrale Aufgabe

  • Vielen ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat nicht klar. Es handelt sich dabei aber um zwei komplett verschiedene Staatsorgane.
  • Während die Abgeordneten des Bundestages alle vier Jahre von den Wählern in ihr Amt gehoben werden, gibt es zudem noch die Wahlen der Landesparlamente. Hier stellen die einzelnen Bundesländer ihre Abgeordneten zusammen.
  • Diese sind sehr wichtig, da es jene Parlamente sind, die eine Landesregierung bilden. Die Mitglieder sind dann dafür zuständig, die speziellen Interessen jedes Bundeslandes zu vertreten.
  • Gemeinsam stellen die Landesregierungen am Ende die Mitglieder des Bundesrates. Dafür werden genau 68 Mitglieder gewählt.
  • Zwar kümmert sich der Bundestag um das Erlassen und Ändern von Gesetzen, doch der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit. Er kann entsprechend der Interessen seiner Bundesländer Entwürfe annehmen oder auch ablehnen.
  • Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Aber was bedeutet das …

  • Wofür dies gut ist, wird schnell klar: Da der Rat die Stimmen verschiedener Bundesländer vertritt, kann dem Bundestag so die Meinung der einzelnen Länder klargemacht werden. Es entsteht eine Diskussionsplattform.

Wofür ist er noch zuständig?

  • Der Rat wirkt jedoch nicht nur an innerdeutschen Gesetzen mit. Als Mitglied der EU ist auch die deutsche Regierung bei europäischen Angelegenheiten involviert. Hier kommt der Bundesrat ins Spiel, der sowohl seine Meinung äußert als auch Vertreter ins Europaparlament schickt.
  • Wofür er noch zuständig ist, sieht man, wenn man sich das Bundesverfassungsgericht ansieht. Die Personen, die jenes Gericht bilden, werden gewählt, und zwar zu einer Hälfte durch den Bundestag und zur anderen durch den Bundesrat.
  • In Krisensituationen darf der Rat nicht nur bei Gesetzen mitreden, sondern hat auch Ernennungs- und Nominierungsrechte. Diese geben ihm die Möglichkeit, aktiv bei Notstand einzuschreiten.
Teilen: