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Wo gibt man den Führerschein ab? - Wissenswertes zum Entzug der Fahrerlaubnis

Jetzt hat es Sie erwischt. Ihr guter Wille ist da, nur wo gibt man den Führerschein überhaupt ab? Dies ist wichtig, da Sie Fristen beachten müssen und diese auch zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bewirkt eine Führerscheinsperre.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bewirkt eine Führerscheinsperre.

Den Führerschein zu erwerben, ist schwierig, ihn abzugeben, ist eine eher leichte Aufgabe.

Ohne Führerschein ist die Mobilität eingeschränkt

Der Führerschein ist der Deutschen liebstes Papier. Nur so erklärt sich, warum so viel vor Gericht darum gestritten wird. Unterscheiden Sie zunächst ein einfaches Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis.

  • Ein Fahrverbot wird für die Dauer von einem bis drei Monaten angeordnet. In dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein bei der Ordnungsbehörde abgeben. Dies ist in der Regel die Bußgeldstelle, die den Bußgeldbescheid erlassen und das Fahrverbot verhängt hat.
  • Im Unterschied zum Fahrverbot, das als Denkzettel für den Verkehrssünder gedacht ist, wirkt die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Dauer. Sie soll ungeeignete Kraftfahrer aus dem Straßenverkehr ausschließen. 

So finden Sie die richtige Adresse, um den Führerschein abzugeben

  • Den Führerschein gibt man in der Regel bei der Staatsanwaltschaft, einer Polizeidienststelle oder notfalls auch bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung ab. Meist ist in dem gerichtlichen Beschluss, in dem die vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird, der Hinweis enthalten, wo Sie den Führerschein abgeben müssen.
  • Tun Sie dies nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, wird die Polizei den Führerschein sicherstellen und dazu notfalls Ihre Wohnung durchsuchen.

Beantragen Sie die Wiedererteilung nach der Sperrfrist

  • Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verordnet das Gericht auch, dass in einem Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Mit Ablauf der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder erteilt. Darum sollten Sie möglichst früh bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dieser Antrag nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch und ist häufig mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verbunden.
  • Die Frage, wo man den Führerschein abgibt, erübrigt sich, wenn anlässlich einer Verkehrskontrolle die Polizei den Führerschein gleich einbehält und sicherstellt. Sofern eine Beschlagnahme noch nicht erfolgte, müssen Sie den Führerschein nach einer vom Gericht angeordneten vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Führerscheinstelle herausgeben.

Positives Verhalten gibt Hoffnung

  • Vorteilhaft kann sich für Sie erweisen, wenn Sie den Führerschein freiwillig und frühzeitig zurückgeben. Das Gesetz sieht nämlich die Möglichkeit vor, dass das Gericht die Sperre vorzeitig vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Dauer aufhebt. Dabei prüft das Gericht Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Maßgeblich dafür sind Ihr Verhalten und Ihre Einsichtsfähigkeit.
  • Auch eine Nachschulung ist vorteilhaft.
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