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Wieviele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?- Das sollten Sie wissen

Malochen bis zum Umfallen? Das Gesetz schützt Sie vor Überlastung und Ausbeutung und regelt, wieviele Überstunden gesetzlich erlaubt sind.

Die Arbeitskraft von Menschen hat Grenzen.
Die Arbeitskraft von Menschen hat Grenzen. © Stephanie__Hofschlaeger / Pixelio

Im Arbeitsvertrag und in Tarifverträgen sind die von Ihnen als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeitsstunden bezeichnet. Regelmäßig finden Sie den Hinweis, dass Ihr Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts aus betrieblichen Erfordernissen auch Überstunden anordnen darf. Wieviele Überstunden gesetzlich dann überhaupt erlaubt sind, regelt das Arbeitszeitgesetz.

Gesetzliche Regelung ist unvollkommen

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine wirksame Begrenzung von Überstunden. Es versucht mühsam, den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht zu werden.
  • Nach dem ArbZG darf die Arbeitszeit an einem Werktag 8 h nicht überschreiten. Damit wird der Idealzustand beschrieben.
  • Regelmäßig ist vereinbart, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

Überstunden sind ausgleichspflichtig

  • Zugleich bestimmt das Gesetz, dass die Arbeitszeit auf bis zu 10 h am Tag verlängert werden kann, unter der Voraussetzung, dass in sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich maximal 8 h täglich gearbeitet wird. Dies bedeutet, dass Ihnen für die Leistung von Überstunden ein entsprechender Freizeitausgleich zu gewähren ist.

Es ist erstaunlich, wieviele Ausnahmen möglich sind

  • Allerdings enthält das Gesetz für bestimmte Branchen und bestimmte Tätigkeiten eine Reihe von Ausnahmen. So kann die Arbeitszeit für Nacht- und Schichtarbeit von der regelmäßigen Arbeitszeit von 8 h auf bis zu 10 h verlängert werden, wenn innerhalb eines Monats durchschnittlich wiederum nur 8 h täglich gearbeitet werden.
  • Ferner ist gesetzlich erlaubt, dass in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auch über 10 h am Tag verlängert werden kann, wenn in dieser Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst eingebunden sind. Außerdem können andere Ausgleichszeiträume für die Überstunden festgelegt werden.

Betriebsrat bestimmt mit, was erlaubt ist

  • Um Missbrauch zu verhindern, hat ein im Betrieb bestehender Betriebsrat die Möglichkeit, seine Zustimmung zur Anordnung von Überstunden zu verweigern (§ 87 I 3 BetrVG) oder seine Einwilligung von Zugeständnissen des Arbeitgebers auf anderen Gebieten abhängig machen.
  • Beachten Sie, dass bei flexiblen Arbeitszeitmodellen auch bei langen Tagesarbeitszeiten keine Überstunden im Sinn des Gesetzes mehr geleistet werden, da die normale Arbeitszeit unregelmäßig verteilt ist. Wieviele Stunden als normale Arbeitszeit und wieviele als Überstunden verrechnet werden, sollte vertraglich vereinbart werden.
  • Zu Ihrem Schutz bestimmt das ArbZG, dass Ruhepausen von mindestens 30 min bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 h und nach Arbeitsende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 h einzuhalten sind.
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