Eine Erkrankung und nachfolgend fehlende Einkommensmöglichkeiten machen es unmöglich, Schulden, wie mit den Gläubigern vereinbart, zu begleichen. Auch als Unternehmer kann es passieren, dass man aufgrund unbezahlter Rechnungen oder fehlender Aufträge mit den eigenen Gläubigern eine Lösung finden muss.
Schuldenfrei durch privates Insolvenzverfahren
- Auf die Frage, wie man schuldenfrei werden kann, gibt es mehr als eine Antwort. Da gibt es zum einen das Insolvenzverfahren in Deutschland, dann den Schuldenvergleich und schließlich noch des EU-Insolvenzverfahren.
- Wenn Sie als Verbraucher oder Selbstständiger überschuldet sind (auf längere Sicht zahlungsunfähig), führt im Allgemeinen kein Weg an der Insolvenz vorbei. Das in Deutschland übliche Verfahren für private Schuldner ist das private Insolvenzverfahren, kurz Privatinsolvenz.
- Einem mehrwöchigen Verfahren folgt eine sechsjährige Wohlverhaltensphase. Bis Sie tatsächlich als schuldenfrei gelten und ohne Eintrag bei der SCHUFA sind, werden noch weitere drei Jahre vergehen.
Wie werden EU-Insolvenzverfahren bewertet?
Wenn Sie die Entschuldung nicht in Deutschland, sondern in Frankreich oder England durchführen möchten, können Sie das tun. Im Idealfall werden Sie in 12 bis 18 Monaten schuldenfrei sein. Sie sparen sich so fast fünf Jahre. Gibt es dabei möglicherweise einen Haken?
Privatinsolvenzverfahren in Deutschland sind im Vergleich zu anderen EU-Ländern sehr umständlich, …
- Grundsätzlich verlangt die Europäische Insolvenzverordnung von EU-Staaten Gegenseitigkeit, wenn es um die Anerkennung ausländischer Privatinsolvenzen und deren rechtliche Folgen, hier in Form der Restschuldbefreiung, geht.
- Auch wenn Anwälte häufig verlauten lassen, dass Insolvenzverfahren in England bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung erfahrungsgemäß problemlos verlaufen, können nach der Rückkehr Schwierigkeiten auftauchen. Diese treten auf, wenn deutsche Gläubiger die englische (EU-)Restschuldbefreiung anerkennen müssen.
EU-Restschuldbefreiung von Bundesgerichtshof anerkannt
- Gläubiger werden versuchen, Ihnen nachzuweisen, dass der Grund Ihres Auslandsaufenthaltes einzig darin bestanden hat, sich Ihrer Schulden zu entledigen. Gelingt das, wird ein deutsches Gericht die ausländische Restschuldbefreiung für hinfällig erklären.
- Der Gläubiger muss allerdings den Nachweis führen, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche zeitweilige Verlegung des Wohnsitzes handelt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sieht die Anerkennung der EU-Restschuldbefreiung als problemlos an, wenn anerkennenswerte Gründe für den Wechsel des Wohnsitzes bestanden haben.
- Dennoch: Ein Restrisiko bleibt. Vor allem längere und öfter stattfindende Deutschlandaufenthalte vergrößern das Risiko.
- Ein zweites Problem sind die Kosten des EU-Insolvenzverfahrens. Bei der Wohnsitzverlegung dürfen Sie beziehungsweise der Sponsor nicht völlig mittellos sein. Das Leben in England oder Frankreich sowie das Entschuldungsverfahren kostet ordentlich Geld.
- Wenn Sie sich auf ein solches Abenteuer einlassen und das Restrisiko in Kauf nehmen, sollten Sie binnen 20 bis 24 Monaten schuldenfrei sein.
Streben Sie einen Schuldenvergleich mit Gläubigern an
- Einen Weg, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden und trotzdem eine Entschuldung zu erreichen, bietet ein freiwilliger Schuldenvergleich. Statt der kompletten Forderung bezahlen Sie nur noch die Hälfte, ein Drittel oder nur 10 Prozent.
- Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleiben Sie frei. Bereits nach drei Monaten können Sie schuldenfrei sein. Die Folge ist, das Eintragungen schnell aus SCHUFA und Schuldenregister gelöscht werden können.
- Schuldenvergleich klingt im Prinzip gut, doch müssen Sie etwas dafür tun. Sie können einen festen Ratenzahlungsplan aushandeln. Oder Sie besorgen sich einen Sponsor, der vereinbarte Zahlungen an Gläubiger übernimmt.
Wenn Gläubiger 30 Prozent ihrer Gesamtforderungen erstattet bekommen, willigen sie im Normalfall weiter ein. Normale Gläubiger lassen sich oft schon mit 10 Prozent abfinden.
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