Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen
Als Arbeitnehmer kennen Sie normalerweise zwei Einkommen - Ihr Brutto- und Ihr Netto-Einkommen. Die wenigsten Menschen wissen aber, wie hoch ihr zu versteuerndes Einkommen ist.
- Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, auf den das Finanzamt die letztendlich zu zahlende Einkommenssteuer festsetzt. Um dieses Einkommen zu ermitteln, fertigen Sie jedes Jahr die Steuererklärung an.
- Sämtlichen Einkünften, wie Arbeitslohn, Zinserträge und Mieteinnahmen, um nur einige zu nennen, werden alle Ausgaben gegenübergestellt. Aus allen diesen Komponenten setzt sich dann das steuerpflichtige Einkommen zusammen.
- Bei Arbeitnehmern werden beispielsweise dem Arbeitslohn die Fahrtkosten, Fort- und Weiterbildungskosten und weitere Werbungskosten gegengerechnet.
- Als Selbstständiger ermitteln Sie Ihre tatsächlichen Einkünfte durch die Gewinn- und Verlustrechnung.
- Sollten Ihre Einkünfte aus Wertpapieren den Sparerfreibetrag übersteigen, muss der übersteigende Teil versteuert werden. Von diesen Einkünften werden die Kosten, die im Zusammenhang mit den Erträgen entstanden sind, abgezogen. Dazu gehören Verluste aus Wertpapierverkäufen oder Depotgebühren.
- Den Mieteinnnahmen aus einer vermieteten Immobilie werden die Ausgaben gegenübergestellt. Diese setzen sich aus den Zinsen, der Abschreibung und anderen damit im Zusammenhang anfallenden Aufwendungen zusammen. Übersteigen die Ausgaben die Mieteinnahmen, vermindert das Ihr Gesamteinkommen.
Das deutsche Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen sieben unterschiedlichen Einkunftsarten. …
Sonderausgaben setzen sich vielfältig zusammen
- In den Sonderausgaben können Sie als Unterhaltspflichtiger den zu leistenden Unterhalt angeben. Der Empfänger muss diesen wiederum als Einkunft versteuern.
- Unter Sonderausgaben versteht der Gesetzgeber alle Kosten, die keine standardmäßigen Lebenshaltungskosten sind. Diese setzen sich aus vielen Komponenten zusammen, beispielsweise Kosten für medizinische Behandlung oder häusliche Pflege.
- Das zu versteuernde Einkommen ist letztendlich die Zahl, die sich ergibt, wenn alle Ihre Einnahmen zusammengesetzt sind und Ihre entsprechenden Ausgaben gegenübergestellt werden.
- Es ist somit möglich, dass ein Bürger mit einem Brutto-Einkommen von 100.000 Euro aufgrund von Abschreibungen, Zinsausgaben, Unterhaltsleistungen und Fahrtkosten am Ende des Jahres ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000 Euro hat.
- Hat eine Person mit Minijob erfolgreich an der Börse spekuliert, steigt das zu versteuernde Einkommen in diesem Jahr in den steuerpflichtigen Bereich.
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