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Wie schreibe ich ein Angebot?

Ein Angebot sollte transparent sein.
Ein Angebot sollte transparent sein. © Konstantin Gastmann / Pixelio
Als Selbstständiger müssen Sie ständig alles selbst machen - von der Akquise über die Auftragsdurchführung bis zur ordnungsgemäßen Rechnungsstellung. Wenn Sie ein Angebot schreiben, dann sollte dies nicht nur gewissen Formalien genügen, sondern für den potenziellen Kunden auch transparent sein.

Mit einem Angebot sollten Sie nicht nur über die mögliche Dienstleistung und deren Preis informieren, sondern auch Werbung in eigener Sache machen.

Ein Angebot transparent gestalten

  • Wenn Sie als Freiberufler oder Selbstständiger über eigenes Briefpapier verfügen, sollten Sie dies natürlich nicht nur für die Rechnungen, sondern auch bei der Erstellung der Angebote verwenden.
  • Je nach Art Ihrer Dienstleistung werden Sie in Ihrem Angebot den ungefähren Zeitaufwand für die Durchführung und den darauf entfallenden Preis - entweder pro Stunde oder für ein Komplettpaket - angeben müssen.
  • Ihr potenzieller Kunde sollte nach Lesen Ihres Angebotes genau wissen, welche Kosten auf ihn zukommen und welche Leistungen er dafür erhält.
  • Sind Sie zum Beispiel freiberuflich als Trainer tätig und werden für die Durchführung eines bestimmten Seminars angefragt, sollten in Ihrem Angebot alle Arbeitszeiten aufgelistet ein, die damit für Sie im Zusammenhang stehen.    
  • Schreiben Sie also beispielsweise nicht nur "3 Tage Training à xy Euro" in Ihr Angebot, sondern listen Sie zusätzlich auf, wie viel Vor- und Nachbereitungszeit bzw. Zeit für die Trainingsdokumentation im Preis enthalten ist. Dann relativiert sich der Preis auch für den Kunden.
  • Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, sollten Sie schon im Angebot die Umsatzsteuer separat aufführen. Besonders transparent ist es, wenn Sie neben dem Nettopreis und der darauf anfallenden Umsatzsteuer auch den sich daraus ergebenden Bruttopreis darstellen.

Das Schreiben vorab online schicken  

  • Dass Ihr Angebot Ihre vollständigen Kontaktdaten inklusive der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - sofern vorhanden - enthalten sollte, ist selbstverständlich.
  • Insgesamt sollte Ihre Dienstleistung so eindeutig beschrieben sein, dass es später keinen Streit über Umfang und Durchführung geben kann.
  • Zu den im Angebot darzustellenden Regelungen kann auch eine Absageregelung gehören. Falls Sie vor Durchführung eines Termins schon viel Zeit in die Vorbereitung investieren müssen, sollte diese anteilig vergütet werden, wenn der Termin ausfällt.
  • Manchen potenziellen Kunden genügt es, wenn Sie Ihr Angebot online übermitteln. Auch wenn Sie es schriftlich schicken, schadet eine Online-Übermittelung vorab nicht.

Ein Angebot so zu schreiben, dass es den potenziellen Kunden überzeugt, ist eine hohe Kunst. Sie sollten sie nicht vernachlässigen, denn sie kann Ihren Geschäftserfolg nachhaltig beeinflussen.   

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