Bevor Sie weitere Schritte tun, sollten Sie Ihre momentane Situation nochmals überdenken: Gibt es wirklich keinen anderen Ausweg als die endgültige Trennung? Haben Sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft? Haben Sie eine Ehe- bzw. Partnerschaftsberatung in Anspruch genommen?
Ihr Entschluss steht fest: Sie wollen sich scheiden lassen
- Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Sie können z.B. Freunde und Bekannte nach evtl. Erfahrungen mit einem bestimmten Anwalt fragen oder Sie nehmen sich das Telefonbuch oder schauen im Internet nach. Falls Sie sich erst einmal vorsichtig an die Sache heran wagen möchten und noch keine Mitteilung nach außen geben möchten, ist es ratsam sich einen Anwalt außerhalb der Region zu suchen.
- Das Erstgespräch sollte nichts kosten, maximal ca. 10,- Euro. Sie können auch einen Beratungsschein beim Amtsgericht nach Vorlage des aktuellen Kontoauszuges beantragen. Für weitere Gespräche gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können nach Vorlage Ihres Vermögens bzw. Einkommens einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen. Dies tun Sie ebenfalls beim zuständigen Amtsgericht.
- Zum Termin beim Rechtsanwalt können Sie sich bereits vorbereiten: Einkommensnachweise von Ihnen und Ihrem Partner, Aufstellung des Vermögens (z.B. Haus, Auto etc.), sind Kinder vorhanden, welche Regelungen zum Kindesunterhalt bzw. Umgang gibt es bereits, welche Fragen haben Sie speziell usw.?
- Als Eltern ist es ratsam ein ruhiges Gespräch (möglichst beide Elternteile) mit den Kindern zu führen und ihnen zu erklären, warum sich Mama und Papa nicht mehr lieb haben und zu verdeutlichen, das die Trennung nichts mit ihnen zu tun hat. Bedenken Sie, mögen die Kinder auch noch so klein sein, sie haben ein Feingefühl für Krisenstimmung bei den Eltern und Schweigen verwirrt sie noch mehr, als ihnen die Wahrheit zu sagen.
Ein einmal festgelegter Unterhalt kann nicht berücksichtigen, wie sich Ihre Einkommensverhältnisse …
- Zu den weiteren Terminen beim Rechtsanwalt wird dieser Sie um weitere Unterlagen auffordern u.a. Geburtsurkunde der Kinder, Heiratsurkunde, Personalausweis etc. Die Unterlagen gehen nun u.a. zur Rentenstelle, dort werden unter anderem die Rentenpunkte berechnet.
- Wenn Sie ein gemeinsames Konto besitzen, sollten Sie dies jetzt ändern. Eröffnen Sie Ihr eigenes Konto und ändern Sie alle für Sie betreffende Abbuchungen, Daueraufträge wie z.B. Versicherungen, auch entsprechende Zahlungseingänge wie Kindergeld und Elterngeld. Falls Sie kein eigenes weiteres Einkommen haben, sprechen Sie im zuständigen Amt für Arbeit oder ARGE vor und ggf. auch beim Jugendamt.
- Teilen Sie auch ggf. dem Kindergarten und Schule mit, dass Sie sich trennen bzw. sich scheiden lassen, damit die Pädagogen vor Ort Bescheid wissen, falls das Kind/die Kinder anders reagieren als sonst. Eventuelle Vergünstigungen für Alleinerziehende erfragen Sie bei der GEZ, Telefon und Kindergarten.
- So nun wird es Zeit für eine eigene Wohnung, stöbern Sie in allen Zeitungen, im Internet und fragen Sie Nachbarn, Freunde und Bekannte ob sie Jemanden wissen, der etwas Zutreffendes vermietet. Überlegen Sie auch ob ein Ortswechsel ratsam ist, schließen Sie ggf. die Kinder in Ihren Überlegungen mit ein.
- Nach mindestens einem Jahr - der offiziellen Trennungszeit - nähert sich der Gerichtstermin. Das Scheidungsurteil wird ohne Widerspruch nach vier Wochen rechtskräftig.
- Beachten Sie, dass Sie bis zum Scheidungstermin mindestens ein Jahr von Tisch und Bett getrennt leben müssen. Dies hat nicht unbedingt zu heißen, dass Sie getrennt wohnen müssen. Sie sollen nur nachweisen können, keine gemeinsame Haushaltsführung zu haben, nicht für den anderen zu kochen und Wäsche zu waschen und nicht gemeinsam das Bett zu teilen.
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