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Wie lange gilt der Urheberrechtsschutz? - Diese Gesetze sollten Sie beachten

In Deutschland hat der Urheberrechtsschutz einen hohen Stellenwert. Doch auch dieses Recht endet irgendwann. Wie lange der Urheberschutz gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Der Urheberrechtsschutz ist zeitlich beschränkt.
Der Urheberrechtsschutz ist zeitlich beschränkt.

Urheberrechtsschutz - nützliche Infos

  • Mit dem Urheberrechtsschutz möchte der Gesetzgeber Urheber bzw. Künstler von Werken und Darbietungen am wirtschaftlichen Nutzen beteiligen, ohne dabei die Interessen der Verbraucher zu vergessen. Wichtig ist dabei natürlich auch die Frage, wie lange dieser Schutz überhaupt gilt.
  • Zu den wichtigsten Gesetzen gehören Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 14 des Grundgesetzes.
  • Mit diesem Urheberschutz hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen geschaffen, in dem die Gerichte im Rechtsstreit eine angemessene Interessens- und Güterabwägung vornehmen können.
  • Als Urheber gelten Personen, die ein Werk persönlich und geistig geschaffen haben. Dazu gehören beispielsweise Bücher, Fotos, Filme, Bilder, Architekturwerke oder Skulpturen.
  • Voraussetzung, damit der Urheberrechtsschutz bei solchen Werken greift, ist die individuelle Formgebung und Schöpfung. Das heißt, der Urheber muss diese Werke persönlich und geistig geschaffen haben.
  • Folglich sind reine Ideen, Tatsachen, Theorien oder amtliche Veröffentlichungen keine schöpferischen Werke und somit nicht schützensfähig.

Urheberrecht - wie lange gilt es?

  • Sie möchten wissen, wie lange der Urheberrechtsschutz gilt? Das Urheberrechtsgesetz gibt Ihnen hierzu Aufschluss.
  • Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wurde das Werk von mehreren Schöpfern geschaffen, so gelten diese 70 Jahre ab dem Tod des letzten Miturhebers (vgl. § 65 Abs. 1 UrhG).
  • Ist das Werk allerdings anonym veröffentlicht worden, so gilt die Schutzfrist gemäß § 66 UrhG bereits ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
  • Der Urheberrechtsschutz beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in der der Urheber bzw. der letzte Miturheber verstarb. Bei anonymen Werken gilt das Jahr nach deren Veröffentlichung.

Hinweis: Nach Ablauf der Schutzdauer von 70 Jahren werden die Werke bzw. Schöpfungen des Urhebers gemeinfrei. Das heißt, dass sie nun von jedermann verwendet werden dürfen.

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