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Wie lange darf man Bäume fällen?

Bäume darf man noch lange nicht ohne Genehmigung fällen.
Bäume darf man noch lange nicht ohne Genehmigung fällen.
Grundsätzlich dürfen Sie leider nicht sämtliche Bäume auf Ihrem Grundstück selbst fällen. Je nach Größe und Alter brauchen Sie eine Genehmigung. Doch wie lange darf man Kürzen ohne eine Genehmigung einzuholen? Sie sollten sich hierzu vorab umfassend informieren. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

So lange darf man ohne Genehmigung fällen

  • Jeder Gartenbesitzer hat ein Interesse daran, dass die Bäume nicht den Lichteinfall zum Haus beschränken. Dies kann man dauerhaft oft  nur erreichen, indem man den einen oder anderen Baum fällt. Doch dies dürfen Sie nur so lange ohne Weiteres tun, bis eine Genehmigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich wird. Man darf dann nicht ohne Genehmigung handeln.
  • Um zu prüfen, wie lange Sie fällen dürfen, schauen Sie zuerst in die Baumschutzsatzung. Sie können dann nachlesen, bis zu welchem Alter Sie den Baum in einer bestimmten Gattung beschneiden dürfen. Ausschlaggebend ist immer Art, Größe, Gattung und das Alter des jeweiligen Baumes.
  • Sie können auch in der Satzung nachlesen, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung erteilt wird. Dies wird nötig, wenn der Baum eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Alter überschritten hat.
  • Sinn dieser Reglementierung ist der Schutz erhaltenswerter Vegetation. Die dient dem Allgemeinwohl. Ein Baum reinigt die Luft und sein Erhalt dient daher dem Umweltschutz, und dies ist im Interesse aller Bürger. Aus diesem Grunde dürfen Sie auf Ihrem Grundstück nicht nur nach Ihrem eigenen Ermessen vorgehen.
  • Leider gelten hierfür keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Jede Gemeinde und jedes Bundesland setzt hier eigene Bestimmungen fest.
  • Darüber hinaus gibt es in vielen Orten ein Baumkataster, das die Arten auflistet.

Bäume mit Genehmigung fällen

  • Stehen die Bäume, die Sie fällen wollen, unter Schutz, so benötigen Sie eine Genehmigung. Es spielt dann keine Rolle, wie lange diese Bäume auf Ihrem Grundstück angelegt sind. Man darf dann nicht ohne Genehmigung handeln.
  • Sie können diese Genehmigung beantragen, wenn der geschützte Baum die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigt. Voraussetzung ist dann, dass Ihnen Nachteile entstehen. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Baum Sie am Durchführen einer baulichen Maßnahme hindert.
  • Sie können im Übrigen eine Sondergenehmigung erhalten, wenn der Baum eine Gefahr darstellt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Baum sehr schief gewachsen ist.
  • Beachten Sie, dass die Genehmigung an Auflagen gebunden sein kann. So kann es sein, dass Sie einen adäquaten Ersatz pflanzen müssen.
  • Grundsätzlich können Sie einen Obstbaum ohne Genehmigung kürzen, der einen geringeren Umfang als 60 cm aufweist. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vorab in der Gemeindesatzung über die jeweilige Art informieren.
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