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"Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag bestehen? - Das sollten Sie bei der Restschuld-Befreiung beachten

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bei einer privaten Überschuldung ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen bis hin zur Restschuld-Befreiung. Aber wie lange bleibt danach noch der negative Schufa-Eintrag bestehen?

Nach der Restschuld-Befreiung sind Sie wieder liquide.
Nach der Restschuld-Befreiung sind Sie wieder liquide.

Grundsätzliches zur Insolvenz und Restschuld-Befreiung

  • Viele Haushalte in Deutschland sind so sehr verschuldet, dass deren Bewohner es für den Rest ihres Lebens bleiben müssten, ohne jemals wieder auf die Beine zu kommen. Damit verbunden ist der negative Schufa-Eintrag.
  • Der Gesetzgeber hat allerdings vor einigen Jahren auch für private Personen die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens geschafften und so die Aussicht auf Restschuld-Befreiung eröffnet. Damit stellt sich die Frage, wie lange dieser Eintrag danach bestehen bleibt. 
  • Nachdem ein Verfahren dieser Art durch das zuständige Gericht eröffnet wurde, durchlaufen Sie als Antragsteller eine Wohlverhaltensphase über mehrere Jahre. Wenn alles gut läuft und Sie sich nicht wieder neu verschulden, dann erhalten Sie einen amtlichen Bescheid darüber, dass Sie von Ihrer Restschuld befreit sind, also wieder ohne Schulden da stehen.

So lange bleibt der Schufa-Eintrag bestehen

  • Sie freuen sich sehr, wenn Sie diese Bestätigung mit der Post zugestellt bekommen und die Nachricht darauf lesen. Denn jetzt, so denken Sie, stehen Sie wieder als liquide Persönlichkeit da und können sich nach einer neuen Mietwohnung umsehen, einen attraktiven Handyvertrag abschließen oder gar ein neues Auto zu tollen Konditionen leasen.
  • Sobald Ihr Ansinnen von den betreffenden Unternehmen abgelehnt wurde, kommt wahrscheinlich bei Ihnen erst einmal die Frage auf, wie dies sein kann. Der Grund ist ganz einfach. Selbst nach einer gänzlichen gerichtlichen Restschuld-Befreiung bleibt Ihr negativer Schufa-Eintrag noch drei lange Jahre bestehen, bis er endgültig gelöscht wird.
  • Aber lassen Sie deshalb den Kopf nicht hängen. Sie haben meist dennoch die Möglichkeit, auch kurz nach der Befreiung einen der oben genannten Verträge abzuschließen. Denn in der Regel genügt es, bei dem betreffenden Unternehmen die amtliche Bestätigung der Restschuld-Befreiung in Kopie einzureichen.
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