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Wie gründe ich eine Stiftung?

In Deutschland gibt es weit über 17.000 Stiftungen. Das verwaltete Vermögen liegt bei über 100 Milliarden Euro. Der eigentliche Stiftungszweck besteht allerdings nicht darin, Geld einzunehmen, sondern es wegzugeben. Wie und was benötigt man zum Gründen?

Stiftungskapital gemeinnütziger Stiftungen muss erhalten bleiben.
Stiftungskapital gemeinnütziger Stiftungen muss erhalten bleiben.

Experten sind sich einig, dass der Stiftungsboom in den nächsten Jahren anhalten wird. Das vererbte Vermögen wird zunehmen. Zudem möchten immer mehr Menschen anderen Gutes tun. Was müssen Sie beim Gründen einer Stiftung beachten?

Gründen einer Stiftung - Vorentscheidungen

Das Gründen einer Stiftung ist eigentlich nicht kompliziert. Notwendig sind eine ganze Reihe von Vorentscheidungen. Es gibt einige rechtliche Aspekte zu beachten. In erster Linie betrifft das den Zweck und die Form.

  • Gründen können Sie eine Stiftung unabhängig von einer Altersgrenze. Sie können die Gründung und die Vermögensübertragung zu Lebzeiten und auch testamentarisch in die Wege leiten. Es gibt auch viele Unternehmen, die sich als Stifter auf einem Gebiet engagieren möchten.
  • Wie Sie den Namen wählen, steht Ihnen frei. Sie sind nicht eingeschränkt. Sie können Ihren Namen oder eine Fantasiebezeichnung wählen. Oftmals lässt sich aus dem Stiftungsnamen der Stiftungszweck ableiten.
  • Die Stiftungsgründung geht natürlich nicht ohne Kapital. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Eine fünfstellige Summe sollte es bei Gründung schon sein. Die Kapitalausstattung hängt natürlich vom Stiftungszweck ab.

Wie wird Stiftungskapital verwendet?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass aus den Erträgen der Zweck dauerhaft gesichert sein muss. Sie können die Gründung mit anderen zusammen durchführen. So entsteht aus mehreren kleinen Beträgen in der Summe ein größeres Kapital.

  • Wie eingebrachtes Kapital verwendet werden darf, ist vorgeschrieben. Der Kapitalerhalt ist hierbei das wesentliche Kriterium. Das gilt zumindest immer bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit. 
  • Finanziert werden darf die Arbeit somit nur mit den Erträgen. Die Gemeinnützigkeit hat zur Folge, dass Stiftungen von Schenkungs- und Erbschaftsteuer freigestellt sind.
  • Einen Notar benötigen Sie für Stiftungserrichtung nicht. Die Kapitalausstattung hängt natürlich vom Stiftungszweck ab.

Ob Sie neben Geld noch Zeit für das Führen investieren müssen, hängt vom Stiftungszweck ab. Sollen die Erträge einer gemeinnützige Organisation zukommen, dürfte die Stiftungsarbeit wenige Tage Arbeit im Jahr bedeuten. Organisieren Sie Preisverleihungen, realisieren eigene Projekte oder vergeben Stipendien, ist der zeitliche Aufwand sicherlich um einiges höher.

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