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Wie entsteht der Bundestag? - Informatives

Der Bundestag wird demokratisch gewählt.
Der Bundestag wird demokratisch gewählt.
Regen und Sturm oder Sonne, die zu einem Tagesausflug lockt - mancher findet zahlreiche Gründe, um nicht zur Wahl zu gehen. Dabei sollte jedem klar sein, dass der Deutsche Bundestag durch eine direkte Entscheidung des Volkes entsteht. Daran kann jeder mitwirken, dem die Demokratie etwas bedeutet.

Wie der Deutsche Bundestag genau entsteht bzw. wie die Wahlen ablaufen und organisiert werden, ist im Bundeswahlgesetz geregelt. Hier finden sich nicht nur die Wahlgrundsätze, sondern auch Regelungen beispielsweise zum Wählerverzeichnis und zur Feststellung des Wahlergebnisses.

Wie der Deutsche Bundestag gewählt wird

  • § 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) legt fest, dass das Parlament aus 598 Abgeordneten besteht. Allerdings ergibt sich durch die sogenannten "Überhangmandate" meist eine höhere Zahl. Daher findet sich im Gesetzestext auch die Formulierung, dass es von der Abgeordnetenanzahl aufgrund des Gesetzes auch Abweichungen geben kann.
  • Für die Wahl zum Parlament gibt es bestimmte Wahlgrundsätze. Hierzu gehören unter anderem die Grundsätze einer freien und gleichen Wahl. Das heißt, dass die Stimme jedes Wählers das gleiche Gewicht haben soll - wer viel Steuern zahlt, hat daher nicht etwa zwei Stimmen oder eine Stimme mit doppeltem Gewicht.
  • Zudem entsteht das Parlament durch eine geheime Wahl. Niemand soll sich verpflichtet fühlen, seine politische Orientierung oder seine Wahlentscheidung preiszugeben.
  • Wer in der Urne steht und auf den Wahlzettel blickt, der steht vor einer doppelten Entscheidung. Denn ein Kreuz kann sowohl bei der Erststimme als auch bei der Zweitstimme gemacht werden.

Zusammensetzung des Parlaments entsteht durch Erst- und Zweitstimme

  • Über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages entscheidet sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein bestimmter Kandidat gewählt, der im Wahlkreis aufgestellt wurde - und vor der Wahl meist von zahlreichen Plakaten lächelt oder tatkräftig dreinblickt. 
  • Mit der Zweitstimme können Sie eine Partei wählen und ihr damit zu einem hohen Stimmengewicht im Bundestag verhelfen. Wer über die Erststimme direkt gewählt wird, der zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. Falls einer Partei prozentual über die Zweitstimmen eigentlich ein geringerer Anteil an den Sitzen zusteht als Direktkandidaten gewählt sind, dann handelt es sich hierbei um die sogenannten "Überhangmandate".    

Das Wahlrecht ist ein hohes Gut der Demokratie. Sonne oder Regen sind daher nur schwache Ausreden, dieses Recht nicht auch wahrzunehmen.

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