Was Sie benötigen:
- Antragsformular der zuständigen Pflegekasse
- Ärztliche Dokumente (Befunde, Röntgenbilder etc.)
- Pflegetagebuch
- Die Beantragung des Pflegebedarfs und damit die Ermittlung der Pflegestufe ist für die meisten Familien ein sehr wichtiger und persönlicher Schritt. Besprechen Sie diese Entscheidung deshalb mit Ihren Angehörigen.
- Beziehen Sie ebenfalls die behandelnden Ärzte Ihres pflegebedürftigen Angehörigen mit ein. Lassen Sie sich Unterlagen und Dokumente aushändigen, die den Pflegebedarf belegen können, wie beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Gutachten.
- Besorgen Sie sich von der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen das Antragsformular für die Ermittlung des Pflegebedarfs. Dieses wird Ihnen entweder auf dem Postweg zugesandt oder Sie können es direkt auf der Homepage der Pflegekasse ausfüllen.
- Gerade bei einem Erstantrag für die Ermittlung der Pflegestufe können Sie sich fachkompetente Unterstützung holen. Ambulante Pflegedienste bieten in der Regel kostenfreie Hilfe bei Antragstellungen an.
- Füllen Sie das Antragsformular gewissenhaft aus und senden Sie es der zuständigen Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen. Der Pflegebedürftige bzw. sein gesetzlicher Vertreter muss den Antrag unterschreiben.
- Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er fungiert als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle Kranken- und Pflegekassen. Dieser erstellt das Pflegegutachten zuerst anhand Ihrer Unterlagen, dann durch den Besuch eines Gutachters bei Ihnen als Antragsteller zuhause.
- Beginnen Sie am besten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, ein Pflegetagebuch zu führen. Es dient als wichtiger Beleg für den Nachweis des täglichen Hilfe- und Pflegebedarfs. Als pflegebedürftig gilt eine Person, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltag benötigt. Diese Hilfe wird untergliedert in die Bereiche Körperpflege (z.B. Duschen, Toilettengang), Ernährung (z.B. selbstständige Nahrungsaufnahme), Mobilität (z. B. Treppensteigen, An-/Auskleiden) und Hauswirtschaft (z.B. Kochen, Waschen, Einkaufen).
- Notieren Sie sich in Ihrem Pflegetagebuch, wie viel Hilfe Ihr/e pflegebedürftige/r Angehörige/r in den oben genannten Bereichen benötig, bzw. welche Bereiche er/sie gar nicht alleine bewältigen kann. Vermerken Sie auch Hilfestellungen. Beispielsweise, wenn Ihr/e Angehörige/r zwar alleine Duschen, aber sich nicht selbstständig abtrocknen kann. Beschreiben Sie ebenfalls Besonderheiten im Verhalten der Person, z. B. ob sie unter ständiger Aufsicht sein muss oder auch, ob sie die Uhr bzw. den Kalender kennt, also eine zeitliche Orientierung hat.
- Der Begutachtungstermin wird vom MDK schriftlich angekündigt. Der MDK prüft, ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und somit die Ermittlung der Pflegestufe erfüllt sind. Dieser Termin ist ausschlaggebend für das Begutachtungsergebnis. Seien Sie bei dem Termin anwesend und halten Sie Ihr Pflegetagebuch und sonstige ärztliche Unterlagen griffbereit.
- Das eigentliche Pflegegutachten, also das Ergebnis der Prüfung, teilt der MDK der Pflegekasse mit. Diese teilt Ihnen bzw. der/dem Versicherten schriftlich ihre Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und der Erteilung einer Pflegestufe mit.
- Beachten Sie, dass Sie bei einer Pflegestufenablehnung bzw. wenn Sie mit der ermittelten Pflegestufe nicht einverstanden sind, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen können.
Um Pflegegeld zu erhalten, ist es zunächst wichtig bei der Pflegekasse den Pflegebedarf zu …
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?