Wozu dient der Solidaritätszuschlag?
- Im Jahre 1991 wurde der Solidaritätszuschlag ins Leben gerufen. Die Bemessungshöhe richtet sich hier primär nach der Einkommenssituation des Arbeitnehmers. Im Konkreten wurden hier anteilig zusätzliche prozentuale Abgaben unter Berücksichtigung einer Höhe der Einkommens-, Lohn- oder Körperschaftssteuer festgelegt. Den Solidaritätszuschlag zahlt grundsätzlich jeder lohnsteuerpflichtige, in Deutschland lebende Arbeitnehmer. Eine Ausnahme bildet hier jedoch eine zu geringe monatliche Bruttomindesteinkommensgrenze.
- Der Solidaritätszuschlag, den der Bürger monatlich im Rahmen einer steuerlichen Abgabe zahlt, war ursprünglich im größeren Umfang für den Aufbau Ost gedacht und sollte unter anderem zum Ausbau der Infrastruktur in den neuen Bundesländern genutzt werden. Da es sich bei dieser Abgabe um eine reine Steuer handelt, darf über die Verwendung dieser jedoch ausschließlich der Bund entscheiden. Das hat der Bund im Laufe der Jahre auch fleißig getan. Von rund 2500 Milliarden Euro wurden nur ca. 250 Milliarden Euro für den Aufbau Ost investiert. Der Rest wurde für die Ausschüttung von Sozialleistungen und sonstigen Ausgaben verwendet.
- Tatsächlich ist deshalb der Solidaritätszuschlag zum kleinsten Teil eine Entwicklungshilfe "Ost" gewesen. Darüber hinaus ist es dieser seit dem Jahr 1995 noch viel weniger, denn seit dieser Zeit fließt der Solidaritätszuschlag in einen sogenannten Solidarpakt ein. Nunmehr kann der Bund ohne Nachweispflicht auf diesen Topf zum Stopfen aller möglichen Löcher zurückgreifen. Nach wie vor geht von diesem Budget auch ein festgelegter Anteil an die neuen Bundesländer als Aufbauhilfe, jedoch handelt es sich hier auf alle Fälle um einen geringeren Teil. Mit dem Rest werden nicht gedeckte Sozialausgaben gestopft.
Wer zahlt in diesen Topf ein?
- Grundsätzlich zahlt jeder lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer in diesen Topf ein, jedoch gibt es hier selbstverständlich Mindestverdienstgrenzen. Werden diese unterschritten, entfällt die Steuerpflicht für den betreffenden Arbeitnehmer. Ansonsten ist es selbstverständlich vollkommen klar, dass sowohl westdeutsche Bürger sowie ostdeutsche Bürger gleichermaßen für den Sozialpakt Zahlungen entrichten.
- Mit der Einführung des Solidaritätszuschlages wurde im Laufe der Jahre zwar eine Senkung der diesbezüglichen Abzugshöhe erreicht, jedoch gibt es heute keine Anstalten, trotz entsprechender Forderungen aus Politik und Bevölkerung diesen auf lange Sicht zu streichen. Tatsächlich gab es eine Phase, in welcher der Solidaritätszuschlag ausgesetzt wurde. Diese Phase hielt allerdings nicht lange an. Der Bund merkte schnell, dass man diese Einnahmequelle nicht so ohne Weiteres versiegen lassen kann.
Jeden Monat zahlen Sie von Ihrem Lohn nicht nur die Einkommensteuer und Sozialbeiträge, sondern …
- Neuerliche Bestrebungen seitens der Politiker sehen nun eine Verlängerung des Solidarpaktes vor, welche erst 2019 auslaufen soll. Dies Planungen sind auch unter der Bezeichnung Solidarpakt II bekannt. Auch hier sind feste Budgetsummen für den Aufbau "Ost" vorgesehen, dennoch fließt auch hier wieder der größte Teil an Finanzierungsbrennpunkte unserer sozialen Absicherung, welche sich unter anderem durch eine mangelnde Kompensation von Beitragsungleichgewichten auftun. Diese entstehen unter anderem durch Leistungsauszahlungen an Mitglieder aus den neuen Bundesländern, welche zuvor keine Einzahlungen in das neue Sozialsystem vornehmen konnten.
Der Solidaritätszuschlag war sicher nie ein Mittel, den Aufbau "Ost" finanziell gänzlichst abzufedern und wird dieses auch nie sein, vielmehr spielt er heute als wichtige Rücklage zur Deckung von unerwarteten Haushaltslöchern im Bundeshaushalt eine große Rolle.
Alle Angaben: Stand Mai 2012
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