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Wer bezahlt wie den Schlüsseldienst?

Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren oder sich aussperren, kommen Sie mangels Alternativen kaum um die Beauftragung eines Schlüsseldienstes herum. Es gibt einige Möglichkeiten, im Notfall Geld zu sparen oder das Missgeschick ganz zu vermeiden. Wer bezahlt die Türöffnung eigentlich, wenn Sie völlig schuldlos sind?

Arbeitet der Schlüsseldienst sauber, gibt es keine Schäden an Tür und Schloss.
Arbeitet der Schlüsseldienst sauber, gibt es keine Schäden an Tür und Schloss.

Es gibt viele Gründe, warum Sie vor einer verschlossenen Wohnungstür stehen können. Sie haben den Schlüssel verloren oder das Schloss ist beschädigt. Helfen kann in einem solchen Fall ein Schlüsseldienst. Die Frage ist, wer die Türöffnung oder ein defektes Schloss bezahlt.

Was darf ein Schlüsseldienst kosten?

  • Die Schlüsseldienstbranche hat einen schlechten Ruf. Das verdankt sie einer ganzen Reihe "schwarzer Schafe", die die Notlage ihrer Kunden ausnutzen und denen es nur ums Abkassieren geht. Für das simple Öffnen einer Wohnungstür verlangen sie nicht selten mehrere Hundert Euro.
  • Nicht immer bleibt es bei der bloßen Türöffnung. Ist der Schlüssel abgebrochen oder das Schloss defekt, muss der Schließzylinder ausgetauscht werden. Unter Umständen kommt es zu Beschädigungen an der Tür. Grundsätzlich müssen Anfahrt, Arbeit, Material und Mehrwertsteuer bezahlt werden. Sie können anstelle einer Pauschale für jede Kostenposition einen Festpreis aushandeln. Seriöse Schlüsseldienste werden Ihnen die Vereinbarung von Festpreisen ermöglichen.
  • Der unseriöse Notdienst wird Sie mit einer günstigen Pauschale für die Arbeit ködern. Auf der Rechnung summieren sich später zusätzliche Positionen wie Anfahrt, Mehrwertsteuer und Material zu einem erschreckend hohen Betrag von bis zu 1.000 Euro.

Richtwerte bieten Orientierung

  • Ganz klar: 500 oder 1.000 Euro sind keine seriösen Preise, wenn es sich um eine Türöffnung handelt. Als üblicher Pauschalpreis für eine normale Türöffnung gilt ein Betrag von 100 bis 150 Euro. Muss der Schlüsseldienst abends oder an Feiertagen tätig werden, steigt die Pauschale auf 200 bis 250 Euro.
  • Richtwerte für die Kosten einer Türöffnung finden Sie beim Bundesverband Metall BVM in Tabellenform. Eine Rechnung von 300 Euro und mehr kann durchaus rechtens sein. Muss das Schloss ausgetauscht werden, sind schnell 500 Euro möglich. Als Wucher gelten erst Preise, die in etwa dem Doppelten der Richtwerte entsprechen.

Wer bezahlt die Türöffnung?

Grundsätzlich werden Sie vom Schlüsseldienst als Auftraggeber in die Pflicht genommen. Mitunter spielt es eine Rolle, ob Sie Mieter oder Vermieter sind und ob Sie sich lediglich ausgesperrt haben oder ob das Schloss defekt ist. Zu beachten sind solche Fragen wie:

  • Sind Sie in der Haftpflicht- oder Hausratversicherung oder über einen Schutzbrief gegen Schlüsselverlust und Schlossdefekt versichert? Meist gibt es diesen Schutz nur extra vereinbart. Eine Rechnung wird dennoch nicht in jeder Höhe bezahlt. Vom Versicherer gibt es diesbezüglich Auflagen und Verfahrenshinweise.
  • Sind Sie Mitglied in einem Schlüsseldienstclub wie dem AFL24 oder Kunde bei einem Sicherheitsunterunternehmen wie Keystorage? Letzterer bringt Ihnen per Kurier bei Schlüsselverlust einen von Ihnen hinterlegten Zweitschlüssel. Der Schlüsseldienstclub AFL24 hilft Ihnen auch bei einem abgebrochenen Schlüssel oder Schlossdefekt.
  • Eine Rechnung vom Schlüsseldienst haben Sie in allen vorgenannten Fällen nicht zu fürchten. Sie zahlen für diese Absicherung eine monatliche oder jährliche Gebühr zwischen drei und sechs Euro.

Bezahlung der Rechnung vom Schlüsseldienst

Die Mehrzahl der Schlüsseldienste besteht nach getaner Arbeit auf sofortige Barzahlung durch den Auftraggeber. Wenn beispielsweise Ihr Vermieter den Notdienst alarmiert, muss er dessen Rechnung auch bezahlen. Sie müssen gegebenenfalls in Vorleistung gehen.

  • Enthält die Rechnung den vereinbarten Festpreis plus eventuell vor Ort beidseitig geregelte Extras, können Sie den Betrag beruhigt bar nach der Türöffnung bezahlen. Verfahren Sie grundsätzlich nach dem Grundsatz: Geld gibt es nur gegen Quittung.
  • Wenn Sie mit dem Schlüsseldienst keinen genauen Preis für die Türöffnung vereinbart haben, müssen Sie sich die Rechnung genauer anschauen. Weicht der Rechnungsbetrag nicht unwesentlich von den Richtwerten ab, steht der Bezahlung der Rechnung nichts im Wege.
  • Bei einer sichtlich überhöhten Rechnung können Sie die Zahlung der kompletten Summe verweigern. Zahlen Sie lediglich die üblichen Entgelte. Das erspart Ihnen größeren Ärger mit dem Monteur. Den Rest bekommt der Schlüsseldienst, nach der Prüfung, falls seine Forderung berechtigt ist. Lassen Sie sich nicht erpressen. Das Prüfen der Rechnung vor der Bezahlung ist Ihr gutes Recht. Verweisen Sie darauf, dass Sie die Polizei rufen werden. Bei einem versuchten Betrug dürfen Sie das.
  • Ein wirklich seriöser Schlüsseldienst wird Ihnen das Bezahlen der Rechnung per Überweisung ermöglichen. Sie können die Rechnung in Ruhe überprüfen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Rechnung per Lastschrift zu bezahlen. Sie haben im Falle der Lastschriftabbuchung die Möglichkeit, der Abbuchung zu widersprechen und das Zurückbuchen über Ihre Bank zu veranlassen. Dafür haben Sie bei einer SEPA-Lastschrift bis acht Wochen Zeit. Sie widersprechen der Rechnung und überweisen den berechtigten Anteil.

Inwieweit der Schlüsseldienst den gerichtlichen Weg beschreitet, bleibt ihm überlassen. Schickt er Ihnen einen Inkassodienst ins Haus, klären Sie diesen entsprechend auf. Bezahlen müssen und sollten Sie dem Dienst nichts. 

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