Das Weihnachtsgeld wird steuerlich genauso wie behandelt, wie der normale Bruttolohn. Es gibt also keine gesonderten Regelungen für diese Boni.
Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?
- Als Arbeitnehmer erhalten Sie jeden Monat einen bestimmten Bruttolohn, zuzüglich eventueller Provisionen oder anderer Sonderzahlungen (etwa Boni für besondere Leistungen) bzw. Überstunden- und Feiertagszuschläge. Dieser Bruttolohn wird dann versteuert.
- Abgaben gibt es hier in Form von Sozialabgaben für die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und für die Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag und eine eventuelle Kirchensteuer. Bruttolohn muss man also versteuern, sodass Ihr Nettoeinkommen daraus resultiert. Auf die Abgaben haben Sie keinen Einfluss, denn diese werden direkt vom Arbeitgeber abgezogen.
- Genauso ist es auch mit dem Weihnachtsgeld. Hiervon gehen die gleichen Abgaben wie beim normalen Lohn ab, es ist zu versteuern, ebenso werden Sozialbeiträge abgezogen.
- Allerdings wird das Weihnachtsgeld Ihrem Monatslohn zugerechnet. Wenn Sie dieses also im Dezember ausgezahlt bekommen, dann wird der Bruttolohn des Monats aus dem normalen Gehalt und dem Weihnachtsgeld zusammen addiert.
- Da die Steuern sich prozentual berechnen und auch mit höherem Lohn der Steuersatz steigt, sind diese Abgaben dann vom Anteil her höher als das, was Sie sonst bei Ihrem regulären Gehalt versteuern müssen. Auch hier zieht Ihr Arbeitgeber die Abgaben bereits vom Lohn ab.
Wer für seine Wohnung oder sein Haus Mieteinnahmen erhält, muss diese versteuern. Da diese …
Wie Sie weniger versteuern müssen
- Eine Möglichkeit, mehr vom Weihnachtsgeld zu haben, besteht darin, statt des Weihnachtsgeldes um eine kleine Lohnerhöhung zu bitten. Dadurch erhalten Sie nicht in einem Monat deutlich mehr Lohn, der aber auch viel höher zu versteuern ist, sondern eine auf alle Monate aufgeteilte Lohnerhöhung, bei der sich die zusätzlichen Steuern weniger stark auswirken.
- Ebenso kann Ihr Arbeitgeber Ihnen stattdessen auch Gutscheine zukommen lassen, die bis zu einem Wert von 44 EUR monatlich nicht zu versteuern sind.
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