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Wasserschaden auf Parkett-Boden - was tun?

Parkett ist einer der schönsten und langlebigsten Bodenbeläge. Allerdings tut ein Wasserschaden ihm gar nicht gut. Kleine Schäden können Sie auch selber beheben.

Was Sie bei Wasserschäden am Parkett tun sollten.
Was Sie bei Wasserschäden am Parkett tun sollten.

Sie haben Parkett und leider den Wasserschaden nicht sofort bemerkt? Dann sollten Sie schnell Abhilfe schaffen. Denn es sieht nicht nur unschön aus, sondern kann Ihnen auch den Bodenbelag noch weiter ruinieren.

So beheben Sie einen kleineren Wasserschaden

Je nach Größe des Wasserschadens ist auch die Vorgehensweise unterschiedlich.

  • Frische Wasserflecken sollten Sie immer sofort beseitigen und danach sicherstellen, dass das Parkett gut trocknen kann.
  • Rücken Sie während der Trocknung die Möbel im feuchten oder nassen Bodenbereich beiseite.
  • Handelt es sich nur um aufgequollene Fugen und etwas aufgeworfenes Holz, können Sie mit einem Schleifgerät und Sandpapier mit feiner Körnung die Unebenheiten sowie beschädigte Versiegelung vorsichtig abschleifen.
  • Anschleißend müssen Sie natürlich die bearbeiteten Stellen wieder versiegeln, da sonst sofort neue Schäden auftreten können.
  • Durch das Abschleifen und Behandeln wird aber sicherlich die Farbgebung unterschiedlich sein, wenn Ihr altes Parkett schon seit längerer Zeit liegt. Hier müssen Sie selber entscheiden, ob Sie mit den Unterschieden leben können oder ob Sie eine größere Reparatur durchführen.

Ausbesserung größerer Schäden am Parkett

  • Ist die Stelle, an der die Beschädigung aufgetreten ist zu groß, sollten Sie den gesamten Boden abschleifen und neu versiegeln. Trauen Sie sich diese Arbeiten nicht selber zu, können Sie Freunde um Hilfe bitten oder lassen eine Firma den Auftrag ausführen.
  • In einigen Fällen ist allerdings das Parkett nicht mehr zu retten und Sie müssen es partiell oder auch komplett austauschen.
  • Ziehen Sie bei größeren Schäden einen Versicherungsgutachter hinzu, der auch mit entscheiden kann, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Kostenübernahme der Reparatur zusteht.
  • Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie vorher mit dem Vermieter sprechen, inwieweit die Schäden ausgebessert werden müssen und ob Ihr Vermieter sich an den Kosten beteiligt.
  • Sind Sie nicht direkt schuld an dem Schaden (geplatzte Heizungsrohre oder undichte Dächer), so sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter und der Versicherung sprechen.
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