Die Schufa erfasst Daten zu Ihren Verträgen im Bereich Finanzen, Handel und Telekommunikation. Die Einsichtnahme ist neben Vertragspartnern auch Verbrauchern gestattet. Die Institution bietet dazu mehrere Auskunftsarten. Was ist einer jeweiligen Auskunft steht, hängt vom Status des Einholenden ab.
Schufa schützt nicht nur ihre Partner
- Die Schufa hat nicht nur eine bloße Daseinsberechtigung für ihre Partner (Banken, Telekommunikationsanbieter, Handelsunternehmen). Da es nicht wenige Leute gibt, die Rechnungen und Kredite nicht bezahlen wollen oder können, müssen Verbraucher vor unnötigen Kosten geschützt werden.
- Wer negativ aufgefallen ist und daraufhin keinen Kredit erhält oder nicht auf Rechnung kaufen darf, belastet die Verbraucher nicht unnötig. Denn Kosten, die ein Einzelner im Zusammenhang mit kreditähnlichen Geschäften verursacht und nicht ausgleicht, belasten dann irgendwann die normalen Kunden. Kreditgeber werden ihre Angebote mit höheren Ausfallprämien kalkulieren.
Was in einer Auskunft steht
Was in einer Schufa-Auskunft aufgeführt wird, hängt davon ab, wer sie einholt. Auskünfte können Banken, Vermieter oder Privatpersonen anfordern.
- Stellt eine Bank eine Anfrage, bekommt sie notwendige bankrelevante Informationen von anderen Banken. Die Bank erfährt nicht, wenn Sie bei Versandhäusern Kunde sind oder ob Sie einen Handyvertrag besitzen.
- Zu diesen Branchen wird erst dann informiert, wenn es zu Leistungsstörungen kommt. Das kann ein Mahnverfahren wegen einer unbezahlten Rechnung oder der Eintrag im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts sein.
- Mobilfunkanbieter, Warenhäuser und Vermieter wiederum erfahren im Normalfall nicht, was Sie für Bankbeziehungen unterhalten. Bei Leistungsstörungen ändert sich das natürlich.
Überall im Alltag werden Fehler gemacht. Das gilt auch für Banken und Unternehmen, die sich mit …
Verbraucher dürfen alle gespeicherten Daten einsehen
- Als Verbraucher können Sie die zu Ihrer Person erfassten Daten (Namen, Adresse, laufende kreditähnliche Verträge) einsehen. In der Selbstauskunft sind Vertragskontonummern (Darlehenskontonummer, Girokontonummer) und Vertragspartners aufgeführt.
- Jegliche revolvierende Kreditrahmen, eingeschlossen Kreditkarte, sind benannt. Ob Sie den Kreditrahmen tatsächlich nutzen, ist nicht ersichtlich. Bei Ratenkrediten werden Laufzeit und Kreditsumme sowie die monatliche Rate angegeben.
- Banken erhalten bei einer Auskunft fast die gleichen Informationen wie Sie bei einer Selbstauskunft. Lediglich bei welcher Bank Sie Konten besitzen oder einen Kredit aufgenommen haben, einschließlich der Kontonummern, wird nicht mitgeteilt.
- Die Verbraucherauskunft, beispielsweise zur Vorlage bei potenziellen Vermietern, enthält im Wesentlichen erfasste Negativmerkmale.
Fazit: Es gibt vieles und daneben auch einiges, was nicht in der Schufa steht. Gespeichert sind unter anderem keine Daten zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Nationalität, Familienstand oder Beruf. Wenn Ihre Bonität zu prüfen ist, spielen Ihre Einkommensverhältnisse natürlich eine Rolle. Diese fragt die Bank individuell ab, zusätzlich zur Schufa-Auskunft.
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