Verletztenrente ist ein Erwerbsschadenausgleich
Nach einem Arbeitsunfall oder durch eine berufsbedingte Erkrankung haben viele Arbeitnehmer Anspruch auf die Verletztenrente. Diese Rente dient bei langen und schweren Beeinträchtigungen der Sicherung des Lebensunterhalts und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt.
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Anspruch haben Sie als versichertes Mitglied der gesetzlichen Unfallrente auf diese Rente zum Beispiel dann, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall um mindestens 20 Prozent beziehungsweise 30 Prozent bei landwirtschaftlichen Unternehmen und deren Angehörigen gemindert ist. Diese Minderung muss zugleich mindestens 26 Wochen andauern.
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Durch diese Minderung der Erwerbsfähigkeit sind Sie nicht mehr wie zuvor in der Lage, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Als Ausgleich für den entgangenen Verdienst erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung die Verletztenrente als Erwerbsschadenausgleich. Für die Höhe der Rente ist der Verdienst der letzten zwölf Monate entscheidend.
Diese Rente wird beim Bezug von Hartz 4 angerechnet
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Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind die Leistungen aus dem Bezug dieser Rente vollständig als Einkommen anzusehen, dass den Anspruch auf Hartz 4 mindert. Denn die Leistungen dienen der Sicherung des Lebensunterhaltes und sind nicht als Entschädigung anzusehen.
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Damit wird die Verletztenrente von Entschädigungsleistungen wie beispielsweise der Kriegsopferrente, der Beihilfe für Opfer des Nationalsozialismus oder vom Schmerzensgeld abgegrenzt. Denn diese zweckgebundenen Leistungen sind Entschädigungen und führen deshalb nicht zu einer Anrechnung und mindern somit nicht den Anspruch.
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Das bedeutet für Sie, dass durch den Bezug der Verletztenrente die Höhe der Leistungen aus Hartz 4 sinken oder je nach Höhe der Rente sogar vollständig wegfallen können. Dementsprechend sollten Sie den Bezug der Rente bei Beantragung von Arbeitslosengeld II oder auch beim laufendem Bezug unverzüglich dem Jobcenter mitteilen, damit Ihre Ansprüche neu berechnet werden können.
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