Es gibt zwei grundsätzliche Definitionen zur Beschreibung der Grundrente. Entscheidend dafür sind die Betrachtungsweisen entweder aus Sicht der Volkswirtschaft oder des Sozialrechts.
Grundrente - Ertrag für Eigentümer von Boden
Zum einen ist sie das aus dem Eigentum an Boden (Land) bezogene Einkommen. Sie beruht auf der Verwertbarkeit und Verwertung des Bodens und fällt dem Bodenbesitzer zu. Der Ertrag entsteht, ohne dass ein Eigentümer einen Arbeitsaufwand und Kapitalaufwand hat.
- Eine Grundrente im Sinne einer Pacht ist eine Rendite, deren Basis Eigentumstitel, Besitz an Grund und Boden, Immobilien und Verkehrswege (eingeschlossen Telekommunikation) sind.
- Sie entwickelt sich unter bestimmten Marktbedingungen aus dem Gewinn einer Verpachtung oder der Lizenzierung von Grund- oder Raumnutzung. Ein Beispiel dafür sind die Einnahmen durch Versteigerung im Zusammenhang mit UMTS-Lizenzen. Der Staat als Eigentümer der Verkehrswege verkauft beziehungsweise verpachtet an das jeweils meistbietende Mobilfunkunternehmen bestimmte Telekommunikationsfrequenzen.
- Eine Entwicklung von Erträgen kann auch auf der Grundlage rein rechtsförmigen Privateigentums erfolgen. Darunter fallen Verschmutzungsrechte, Wasserrechte oder Ausbeutungsrechte von Ressourcen.
In der Bundesrepublik Deutschland sieht das Rentenrecht keine allgemeinen Mindestrenten vor. …
Was ist Finanzierungsquelle der Mindestrente?
Zum anderen steht die Grundrente für eine Mindestrente, die einem Rentner ab einem bestimmten Alter beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen zukommen soll.
- Das Sozialrecht kennt beispielsweise eine Beschädigtengrundrente. Die Grund- beziehungsweise Basisrente verfolgt den Zweck, gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen der Schädigung auszugleichen.
- Die Höhe der Grundrente hängt nicht vom Einkommen ab. Der Grad der Schädigungsfolge (GdS) ist maßgeblich. Eine Anrechnung auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf Sozialhilfe erfolgt nicht. Ältere Schwerbeschädigte (ab 65 Jahre) erhalten eine erhöhte Grundrente.
- In Deutschland gibt es ein umlagenfinanziertes Rentensystem, wobei Ansprüche erworben werden müssen. Diese bilden die Grundlage für eine Rentenzusage und die Rentenhöhe. Jeder Versicherte erhält auf der Grundlage einer Beitragszahlung sowie anrechenbarer Zeiten eine eigene Rente.
Basisrente für alle in den Niederlanden
Eine Rente für alle beziehungsweise eine Basisrente wird in Deutschland unterschiedlich diskutiert. Eine Variante dabei bildet eine steuerfinanzierte Rente auf einem bestimmten Grundniveau. Im Nachbarstaat Niederlande gibt es sie bereits.
- Würden Sie in den Niederlanden leben, hätten Sie bei Erreichen des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine das Existenzminimum abdeckende Basisrente. Ob Sie jemals Beiträge bezahlt haben, spielt im Gegensatz zum deutschen Modell keine Rolle.
- Sie erhalten 45 Prozent Ihres Durchschnittslohns beziehungsweise 70 Prozent des Mindestlohns für Alleinstehende. Die Alleinstehenden maximal zustehenden 1.008 Euro monatlich würden Sie nur bei einem Aufenthalt von 50 Jahren erhalten können (Zahlenangaben Stand 4/2014).
Die Niederlande zeigen, wie eine Basisrente funktionieren kann. Da das Niveau lediglich 70 Prozent des Mindestlohnes ausmacht, muss für eine bessere Versorgung extra investiert werden. Möglichkeiten bieten Pensionsfonds und private Zusatzversicherungen.
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