Die Freiheitsstrafe im deutschen Rechtssystem
Die Freiheitsstrafe ist die härteste Verurteilung bzw. das härteste Strafmaß im deutschen Recht und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden.
- Dabei wird von einem deutschen Gericht eine rechtliche Strafe erteilt, die mit einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit des Verurteilten verbunden ist.
- Das bedeutet, dass dieser eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss, welche Ihnen wohl besser als Gefängnis bekannt ist.
- Wie lange der Verurteilte die Haftstrafe verbüßen muss, kommt auf die Art der Freiheitsstrafe an.
- Bei der sogenannten zeitigen Freiheitsstrafe dauert die Haft gemäß § 38 Strafgesetzbuch (StGB) mindestens einen Monat und maximal 15 Jahre.
- Im Gegensatz dazu gibt es noch die lebenslange Freiheitsstrafe, die nur bei besonders schweren Verbrechen verhängt wird. Dabei kann der Verurteilte allerdings nach 15 Jahren eine Strafaussetzung beantragen, die Sie vor allem unter der Bezeichnung "Bewährung" kennen werden (siehe zweiter Abschnitt).
- Welche Strafform verhängt wird, hängt zunächst vom Strafgesetzbuch ab, welches das rechtliche Strafmaß vorgibt. So können Sie zum Beispiel im § 242 StGB lesen, dass ein Diebstahl eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge haben kann. Das genaue Strafmaß setzt dann das jeweilige Gericht fest.
Die Freiheitsstrafe im Strafrecht kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht davon …
Bewährung der Strafe ist möglich
Nicht immer muss eine Freiheitsstrafe automatisch in einer Justizvollzugsanstalt verbracht werden, sondern auch auf Bewährung abgesessen werden.
- Dabei wird die Strafe quasi nicht vollstreckt und der Verurteilte kann sich weiterhin frei bewegen. Allerdings ist er - wie der Zustand schon sagt - auf Bewährung, das heißt, dass er bei einer erneuten Straftat die Strafe doch in einer Justizvollzugsanstalt absitzen muss, da die Strafaussetzung widerrufen wird.
- Eine Bewährung kann grundsätzlich nur bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren gewährt werden und auch nur, wenn der Verurteilte bestimmte Kriterien erfüllt, die auf eine straffreie Zukunft deuten.
- Bei längeren Strafen kann das letzte Drittel der Haftzeit auf Bewährung erteilt werden bzw. bei einer lebenslänglichen Haftstrafe ab den oben erwähnten 15 Jahren. Dies ist allerdings wieder nur möglich, wenn das Verhalten des Täters eine Strafaussetzung befürwortet und die Begleitumstände passen, also der Verurteilte bspw. mit der wiedererlangten Freiheit psychisch zurechtkommen würde.
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