Die Rechnung - unverzichtbar im Geschäftsverkehr
Wo Waren oder Leistungen ausgetauscht werden, werden auch Rechnungen gestellt.
- Bei einer Rechnung handelt es sich um ein Dokument, aus dem hervorgeht, welche Leistung zu welchem Preis erbracht wurde. Das heißt, der Kunde kann daraus ersehen, was er bezahlen muss für Waren oder eine andere Leistung, die er erhalten hat.
- Eine Rechnung muss zwingend bestimmte Angaben enthalten, darunter den Namen des Erbringers der Leistung, außerdem den des Empfängers, die Art und den Umfang der Leistung, die Steuernummer und die Rechnungsnummer. Für Kleinbeträge bis einschließlich 150 Euro inklusive der Umsatzsteuer gelten jedoch besondere Regeln. In diesem Fall sind einige Angaben, beispielsweise die Steuer- und die Rechnungsnummer, nicht erforderlich.
Eingangsrechnung - was ist das?
Bei Rechnungen wird unterschieden zwischen einer Eingangs- und einer Ausgangsrechnung.
- Wenn eine Privatperson das Wohnzimmer tapezieren lässt und anschließend eine Rechnung zugeschickt bekommt, spricht sie nicht von einer Eingangsrechnung. Im Geschäftsverkehr jedoch, wo ein Unternehmen sowohl Rechnungen an andere stellt, als auch selbst Rechnungen erhält, wird unterschieden zwischen der Ausgangsrechnung, die mit einer Geldforderung an den Kunden geht, und der Eingangsrechnung, die Geldforderungen eines Lieferanten an die Firma enthält.
- Einer Eingangsrechnung ging stets die Lieferung einer Ware oder Dienstleistung voraus. Geht eine Rechnung ein - sie kann bei der Lieferung der Ware oder Dienstleistung persönlich übergeben oder auch nachträglich per Post oder elektronisch übermittel werden - ist der Betrag normalerweise innerhalb einer gewissen Frist zu überweisen.
- Nach dem Eingang muss die Rechnung zunächst auf ihre Richtigkeit überprüft werden, das heißt darauf, ob alle notwendigen Angaben enthalten sind, ob der Betrag korrekt ist und ob die ausgewiesene Lieferung oder Leistung mit der empfangenen übereinstimmt. Eine fehlerhafte Rechnung kann nur der Rechnungssteller korrigieren, ein vom Empfänger ausgebessertes Dokument ist als Buchhaltungsbeleg nicht gültig. Die eingegangene Rechnung korrekt zu verbuchen, ist Aufgabe der Buchhaltung eines Unternehmens.
Jede Buchhaltung besitzt sowohl Eingangsrechnungen als auch Ausgangsrechnungen. Selbstverständlich …
Sollten Sie eine berufliche Selbstständigkeit anstreben, ist Ihnen also zu wünschen, dass Sie möglichst wenig Eingangsrechnungen erhalten und dafür möglichst viele Ausgangsrechnungen erstellen können.
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