Was Sie benötigen:
- Grundkenntnisse über Ausbildungsmöglichkeiten
- Interesse an Ausbildungsverordnung und Berufsleben
Gestaffelte Ausbildungsvergütung nach Lehrjahren
Der § 17 des Berufsausbildungsgesetzes regelt den Vergütungsanspruch für Auszubildende. Demnach muss die Ausbildungsvergütung mit den Ausbildungsjahren ansteigen. Die Ausbildungsordnung selbst wird ständig durch Fachverbände, Organisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung modernisiert und neuesten Standards angepasst. Das zuständige Bundesministerium entscheidet nach Absprache mit den verantwortlichen Ländern über diese Neuerungen.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen jeweils am Monatsende die Lehrlingsvergütung. Laut § 17 Berufsbildungsgesetz darf ein Ausbildungsbetrieb einen Teil des Lehrlingsgehaltes als Sachleistungen anrechnen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Wohnung und die Verpflegung gestellt bekommen.
- Bei einer dualen Berufsausbildung wird Ihnen als Auszubildender das erforderliche Wissen an der Berufsschule und im Betrieb vermittelt.
- Das Lehrlingsgehalt ist nicht der Lohn für eine Arbeitsleistung, sondern eine anteilige Beteiligung an Kosten durch den Arbeitgeber. Nähere Auskünfte über die Lehrjahre erteilen die jeweils zuständigen Handwerkskammern.
- Die Fortzahlung der Vergütung ist in § 19 Berufsbildungsgesetz geregelt. Darunter fallen Zeiten wie Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten für Prüfungen und Besuch der Berufsschule.
- Über freiwillige Leistungen - wie die Bezahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld - kann Ihr Unternehmen selbst entscheiden.
- Im steuerlichen Sinne zählt die Ausbildungsvergütung unabhängig von ihrer Höhe zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Ob Sie Lohnsteuer bezahlen müssen, hängt von der Höhe des Einkommens und den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Lohnsteuerklasse, Freibeträge) ab.
- Von der Brutto-Ausbildungsvergütung werden Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Das Unternehmen überweist den ermittelten Nettobetrag am Monatsende auf Ihr Gehaltskonto.
Wenn Sie sich für einen handwerklichen, holzverarbeitenden Beruf interessieren, ist die Ausbildung …
Ausbildungsvertrag und -verordnung regeln Ausbildungsvergütung nach Berufsfeldern
Die Ausbildungsordnung bestimmt die Dauer, den Inhalt und das Ziel der Berufsausbildung für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Sie können dort ebenfalls den Inhalt und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung erfahren.
- Was Sie während einer dreijährigen Ausbildung verdienen, ist in Ihrem Ausbildungsvertrag vermerkt. Für viele Branchen gelten heute tarifliche Regelungen, an die sich Arbeitergeber zu halten haben. Tarifpartner sind die Arbeitgeberverbände sowie die Gewerkschaften, die jeweils neue Tarifverträge aushandeln. Gibt es für Ihre Branche keinen gültigen Tarifvertrag, legt die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die zuständige Handwerkskammer Richtwerte fest.
- Fallen über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit Überstunden an, müssen diese auch angemessen vergütet werden. Alternativ zu einer Überstundenvergütung kann Ihr Ausbildungsbetrieb einen Freizeitausgleich vorschlagen.
- Das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB stellt Interessenten die Datenbank für Ausbildungsvergütungen unter www.bibb.de unter der Rubrik „Berufe“ zur Verfügung. Die Angaben sind jeweils als Bruttoverdienst angegeben.
Auszubildende an unterschiedlichen Ausbildungsplätzen können heute einen unterschiedlichen Lohn erhalten. Als Grundvoraussetzung müssen Sie, laut § 17 Berufsbildungsgesetz, jedoch eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten, die mit den Lehrjahren ansteigt. Ist in Ihrem Fall kein Tarifvertrag bindend, muss Ihr Arbeitgeber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Sie mit mindestens 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung entlohnen.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?