Die Unterscheidung der Kaufmannsarten: Was ist ein Istkaufmann?
Die drei wichtigsten Kaufmannsarten sind Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann.
- Allgemein als Kaufmann werden Handelsgewerbetreibende bezeichnet. Das heißt, der Kaufmann ist selbstständig tätig, und zwar dauerhaft. Ein kurzes Beispiel: Sind Sie Betreiber eines Onlineshops gelten Sie als Kaufmann, was jemand, der einmalig etwas in einem Online-Auktionshaus versteigert, nicht ist.
- Ein Kaufmann übt eine legale Tätigkeit aus, möchte mit seiner Tätigkeit Gewinn machen und tritt auf dem Markt in Erscheinung.
- Ein Formkaufmann ist ein Unternehmer, der eine Rechtsform gewählt hat, mit der er automatisch die Kaufmannseigenschaft erwirbt. Dazu zählen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Die Kaufmannseigenschaft erlangen Sie mit Ihrer GmbH, AG oder Genossenschaft mit Eintragung ins Handelsregister.
- Istkaufmann sind Sie, wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben, der in kaufmännischer Weise eingerichtet wurde. Sie erfüllen also die oben genannten Merkmale eines Kaufmannes, sind jedoch nicht Land- oder Forstwirt und auch kein Freiberufler. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Dieses schickt Ihnen einen auszufüllenden Fragebogen zu, um eine solche Einschätzung vorzunehmen. Das Einstufungsschreiben des Finanzamtes sollten Sie gut aufheben. Sind Sie Freiberufler können Sie mit diesem Schreiben den Nachweis Ihres Freiberufler-Status erbringen, was beispielsweise von der Künstlersozialkasse gefordert wird.
- Ein Kannkaufmann kann sich ins Handelsregister eintragen lassen, muss es aber nicht - im Gegensatz zum Istkaufmann. Als Kannkaufleute zählen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, aber auch Kleingewerbetreibende. Bevor Sie als Land- oder Forstwirt oder Kleingewerbetreibender die Kaufmannseigenschaft wählen, sollten Sie sich genauestens über die damit verbundenen Pflichten informieren.
Die Firma ist der Name, unter der der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Nur wer im …
Rechte, Pflichten und Möglichkeiten von Kaufleuten
Mit dem Erwerb der Kaufmannseigenschaft erhalten Kaufleute viele Rechte und Möglichkeiten, jedoch eine Reihe von Pflichten.
- Sie erhalten mit Erwerb der Kaufmannseigenschaft, eine Firma zu führen, einen Prokuristen zu ernennen und eine OHG oder KG zu gründen. Sie können also eine Personenfirma gründen, die aus Ihrem Namen und dem Zusatz der Rechtsform besteht (Karl Meier e.K., Meier und Söhne KG etc.). Sie können eine Sachfirma, wie zum Beispiel Schuhgeschäft GmbH, eine Firma mit Fantasienamen oder eine Firma mit gemischter Bezeichnung gründen.
- Zu Ihren Möglichkeiten als Kaufmann zählt beispielsweise die, ein Wirtschaftsjahr festzusetzen, das vom Kalenderjahr abweicht. Sie können zudem das Amt eines Handelsrichters übernehmen.
- Zu Ihren Pflichten als Kaufmann gehört die Handelsregistereintragung. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht Ihres Amtsgerichtsbezirkes. Sie müssen zudem eine Rechtsform, also zum Beispiel e.K., KG, e. Kfr., OHG oder GmbH führen und eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen.
- Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, in Ihren Geschäftsbriefen die Pflichtangaben zu nennen und Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen. Ihre Briefe müssen also Ihre Firmenbezeichnung, die Rechtsform, den Sitz Ihrer Firma, das zuständige Registergericht sowie die im Handelsregister eingetragene Nummer aufführen.
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