Was Sie benötigen:
- Antragstellung
- Zugangsvoraussetzung für Weiterbildungsmaßnahme
- Fortbildungskurs
- Genehmigung
- Teilnehmernachweis
Welche Fortbildungsmaßnahme ist für eine Förderung denkbar
Grundsätzlich sollten berufliche Voraussetzungen die Gründe für eine Beantragung von staatlichen Fördermaßnahmen sein.
- Gründe einer Bewilligung eines so genannten Bildungsgutscheines können beispielsweise ein fehlender Berufsabschluss oder die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes infolge Umstrukturierungsmaßnahmen etc. sein.
- Vor einer Bewilligung des Bildungsgutscheines ist unbedingt ein ausführliches Gespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit erforderlich. Diese Institution überprüft die Notwendigkeit einer Weiterbildung aufgrund vorhandener berufsqualifizierenden Bedingungen. Sie beurteilt z. B. den Erfolg mit dem angestrebten Fortbildungsziel und schlägt eventuell auch Alternativen vor.
Grundvoraussetzung für jegliche Förderung ist eine entsprechende Antragstellung, der Nachweis des Bildungsangebotes sowie die umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Bildungsgutschein als Zusicherung der Kostenübernahme
Dem lernwilligen Arbeitnehmer werden heute durch die Ausstellung eines Bildungsgutscheines die Voraussetzungen für die Kostenübernahme bzw. die Beteiligung der finanziellen Förderung von Lehrgangsgebühren etc. bestätigt.
Es gibt sowohl für Arbeitslose, als auch für Menschen, bei denen die drohende Arbeitslosigkeit …
- Die Höhe der Erstattung anfallender Weiterbildungskosten entscheidet nach Prüfung der Lehrgangsgebühren der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit.
- Die Einlösung des Bildungsgutscheines ist mit einer Befristung verbunden. Das bedeutet für Sie, dass Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Fortbildungsmaßnahme, um die Sie sich selbst zu kümmern haben, auch während dem angegebenen Zeitraum beginnen müssen.
- Die ausgewählte Bildungsstätte muss der Agentur für Arbeit gegenüber die Teilnahme an der genehmigten Bildungsmaßnahme bestätigen.
- Achten Sie als Kursteilnehmer rechtzeitig darauf, dass Ihre Kursteilnahme auch „bildunggutscheinfähig“ ist. Die verschiedenen angebotenen Lehrgänge müssen also zertifiziert sein.
- Als zentrales Informationsmedium können Sie das Portal "KURSNET" für Aus- und Weiterbildung in Deutschland nutzen.
- Bei all Ihren Bemühungen sollte Ihnen bewusst sein, dass die Ausstellung eines Bildungsgutscheines heute nur eine „Kann-Leistung“ der Agentur für Arbeit ist und somit keinen juristischen Anspruch darstellt.
Bringen Sie also stichhaltige Argumente beim Beratungsgespräch vor, sodass Sie große Chancen für die Kostenübernahme des gewünschten Weiterbildungslehrganges erzielen.
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