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Wahlhelfer werden - so geht's

Als Wahlhelfer beweisen Sie, dass Sie für Demokratie keinen Ball brauchen.
Als Wahlhelfer beweisen Sie, dass Sie für Demokratie keinen Ball brauchen.
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, woher die Wahlhelfer in Ihrem örtlichen Wahllokal bei der letzten Bundestags - oder Europawahl eigentlich kamen? Wahlhelfer werden ist nicht schwer und erfordert keine besondere Qualifikation. Man muss sich nur melden und schon geht's los.

Was Sie benötigen:

  • einen Sonntag und einen Abend in der Woche

Wahlhelfer müssen sich nicht qualifizieren

  • Es existiert nur ein einziges Ausschlusskriterium. Wenn Sie für die bevorstehende Wahl nicht wahlberechtigt sind, so können Sie auch nicht Wahlhelfer werden. Das bedeutet, dass Sie zumindest volljährig (oder bei Kommunalwahlen 16 Jahre alt) sein, die deutsche Staatsbürgerschaft haben und seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen müssen. Außerdem darf Ihnen keine richterliche Entscheidung das Wahlrecht aberkannt haben.
  • Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde, dann werden Ihre Daten aufgenommen und Sie erhalten nach einigen Tagen oder Wochen (das ist abhängig vom zeitlichen Abstand zur nächsten Wahl) ein Schreiben das Ihnen die Berufung zum Wahlhelfer bestätigt. In diesem Schreiben wird Ihnen auch Ihr Einsatzort genannt.
  • Beachten Sie, dass das Ehrenamt des Wahlhelfers eine staatsbürgerliche Pflicht darstellt, die auch ohne freiwillige Meldung nur aus zwingenden Gründen abgelehnt werden kann.
  • Meist werden mit den Berufungsschreiben Broschüren verschickt, in denen über den Ablauf der Wahl und die Aufgaben des Wahlvorstandes bzw. seiner Mitglieder im Einzelnen informiert wird. Dazu werden kurz vor der Wahl Schulungen angeboten, deren Besuch an dieser Stelle dringend empfohlen sei.

Ihre Rolle bei der Wahl und im Wahlvorstand

  • Bitte beachten Sie, wofür Sie sich melden. Der Wahlvorstand besteht aus drei Funktionen. Sie können Vorsteher, Schriftführer oder Beisitzer werden. Als Beisitzer sollten Sie jedoch gegebenenfalls als Stellvertreter für Vorsteher bzw. Schriftführer zur Verfügung stehen.
  • Da es dem Schriftführer obliegt, das Wahlverzeichnis zu prüfen und die Auszählung zu dokumentieren, ist für diese Tätigkeit Genauigkeit und ein gewisses Geschick im Umgang mit Zahlen unerlässlich. Bevor Sie sich dafür melden, sollten Sie sich fragen, ob dies für Sie zutrifft. Ein schlechter Schriftführer ist nicht nur ärgerlich, sondern er bedeutet vor allem erheblichen Stress für die Kollegen, da bei der Auszählung abgegebene Stimmen sich mit der Anzahl der Wähler decken müssen. Der Verfasser weiß aus leidvoller Erfahrung, dass ein schlecht geführtes Wählerverzeichnis oft ein mehrstündiges Nachzählen und Prüfen sämtlicher Stimmzettel und des Wählerverzeichnisses bedeutet. Die Fehlertoleranz ist also sehr gering.
  • Außerdem sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie in einem Wahllokal oder bei der Briefwahl helfen wollen
  • Wenn Sie sich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen, wird in der Regel auf Wohnortnähe des Einsatzortes geachtet. Sie müssen also nicht sonderlich mobil sein. Sie sollten aber in der Lage sein, sonntags früh aufzustehen. Da die Wahllokale um 8:00 Uhr öffnen, ist es erforderlich etwa eine halbe Stunde zuvor vor Ort zu sein, um das Wahllokal in einen nutzbaren Zustand zu versetzen (Wahlurne aufstellen etc.). Dies gilt nicht für Briefwahlvorstände, die meist erst im Laufe des Tages zum Einsatz kommen.
  • Als Wahlhelfer bekommen Sie übrigens "Erfrischungsgeld", das sich von Wahl zu Wahl, aber auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann - der Bundeswahlleiter schreibt mindestens 21 € vor. Während man in Hamburg bei der nächsten Wahl mit über 400 € rechnen kann, erhielten die Wahlhelfer in Nordrheinwestfalen bei der letzten Wahl 40 € als Vorsteher und Beisitzer bzw. 60 € als Schriftführer.
  • Die Tätigkeit als Wahlhelfer sollte für Sie aber in erster Linie Dienst am Gemeinwesen sein. Das Geld können Sie natürlich trotzdem nehmen.
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