Vorvertrag ist für beide Parteien bindend
- Sofern Sie bei Ihrem Immobilienerwerb oder Verkauf einen Makler eingeschaltet haben, wird dieser hinsichtlich des Vorvertrages für Sie tätig. Er formuliert alle Nebenabreden und legt den Vertrag Käufer und Verkäufer zur Unterschrift vor. Damit besteht für ihn auch bei Nicht-Zustandekommen des Geschäftes ein Provisionsanspruch.
- Wenn Sie, gleich ob als Käufer oder Verkäufer, keinen Makler benötigt haben, sollten Sie den Vertrag selbst aufsetzen. Einen Mustervertrag und weitere Check-Listen zum Immobilienkauf und -verkauf finden Sie hier.
- Als Käufer sind Sie gut beraten, den Vorvertrag für den Immobilienkauf erst zu unterschreiben, wenn Sie die endgültige Finanzierungszusage seitens einer Bank haben. Kommt der endgültige Kaufvertrag nicht zustande, sind Sie regresspflichtig.
- Eine Rechtsgültigkeit des Vorvertrages setzt allerdings die Unterschrift beider Parteien voraus.
Schriftliches Kaufangebot sichert Nebenabreden beim Immobilienkauf
- Nicht immer sind alle Details bei einem Immobilienkauf eindeutig. Gerade Wegerechte, die nicht im Grundbuch vermerkt sind, können Anlass zu Differenzen geben. Eine mündliche Zusage des Nachbarn, einen Zugangsweg zu nutzen, ist erst dann werthaltig, wenn sie im Vorvertrag schriftlich fixiert ist.
- Zur Kaufmasse gehörende mobile Gegenstände können hier vermerkt werden. Damit stellen Sie sicher, dass die mitgekaufte Einbauküche am Tag der Übergabe auch tatsächlich noch vorhanden ist.
- Der Vorvertrag beim Immobilienkauf gibt Ihnen als Verkäufer eine gewisse Sicherheit, dass der Käufer nicht im letzten Moment abspringt und die Suche nach einem Erwerber von vorne beginnen muss.
- Als Käufer haben Sie die Sicherheit, dass der Verkäufer nicht im letzten Moment einem anderen Interessenten den Zuschlag gibt.
Der Zweck eines Vorvertrages über einen Grundstückskauf besteht darin, den beabsichtigten Kauf …
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