Vorfälligkeitsentschädigungen kompensieren den geplanten Zinsertrag der Bank
- Der Kunde verpflichtet sich, auch bei sinkenden Zinsen den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen zu bedienen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bank, bei steigendem Zins keine Zinserhöhung für das laufende Darlehen vorzunehmen.
- Bei einer Hypothek kalkuliert die Bank mit einem langjährigen Zinsertrag.
- Eine frühzeitige Darlehensablösung bei einem Hausverkauf bedeutet für die Bank einen Verlust dieses Ertrages. Zum Ausgleich wird eine Entschädigung in Rechnung gestellt.
- Die Berechnungsgrundlage der Vorfälligkeitsentschädigung sind unter anderem die Restlaufzeit des Darlehens, ein mögliches Disagio und der aktuelle Marktzins.
- Bei einem Hausverkauf vor Ablauf der Zinsbindung ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Eine Zwischenfinanzierung ist eine Finanzierungsart, die vor allem beim Hauskauf vertreten ist. …
Bei vorzeitigem Hausverkauf alle anfallenden Kosten berücksichtigen
- Die größte Position bei einem Hausverkauf ist wahrscheinlich die Vorfälligkeitsentschädigung.
- In drei Fällen kann die Bank keine Entschädigung verlangen.
- Erstens, wenn eine Darlehenslaufzeit von mehr als zehn Jahren vereinbart war. Das Darlehen kann nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
- Zweitens, wenn die Darlehenszinsen während der Darlehenslaufzeit überproportional gestiegen sind und die Bank bei einer erneuten Ausleihe des Geldes keinen Schaden hätte. Dies ist allerdings Verhandlungssache der Darlehensnehmer.
- Drittens, wenn der Darlehensnehmer bei seinem Hausverkauf einen Käufer findet, der die laufende Finanzierung übernehmen möchte und die Bank diesen ablehnt, kann auch keine Entschädigung mehr verlangt werden.
- Für die Berechnungsgrundlage der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es keine rechtliche Grundlage. Das Institut darf nur nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Rechtsprechung hat immer wieder wechselnde Urteile erlassen.
- Bei der Berechnung der Vorfälligkeit dürfen die im Zins enthaltenen Risikokosten nicht berücksichtigt werden, da bei Wegfall des Darlehens auch das Zinsausfallrisiko entfällt.
- Zu empfehlen ist auf jeden Fall, die bankseitige Berechnung der Vorfälligkeit durch eine Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?