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Vordruck bei einem Vertrag - so sollte ein NDA aussehen

Im Wirtschaftsleben zählt Vertraulichkeit.
Im Wirtschaftsleben zählt Vertraulichkeit.
Ein NDA ist etwas Geheimnisvolles. Es geht um die Verpflichtung, gewisse Informationen vertraulich zu behandeln. Möchten Sie einen Vordruck für einen Vertrag dieser Art erstellen, sollten Sie wissen, worauf es ankommt und welchen rechtlichen Bestand eine solche Vereinbarung haben kann.

Ein NDA ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung (englisch: non-disclosure-agreement) oder auch Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitsvereinbarung. Sie hat im Wirtschaftsleben eine große Bedeutung.

Gestalten Sie einen Vordruck individuell

  • Ein Vordruck für eine solche NDA sollte einige wichtige Aspekte enthalten. Im Detail kommt es darauf an, was für eine Art von Geschäften Grundlage der NDA sein soll und welche Interessen die Parteien jeweils mit diesem Geschäft verfolgen (Immobiliengeschäfte, Informationen über eine Geschäftsidee, Patente, Lizenzen).
  • In einer NDA verpflichten sich die Vertragspartner gegenseitig über die im Rahmen des maßgeblichen Geschäfts einander bekannt werdenden Informationen Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu gewährleisten.
  • In einem Vordruck sollten Sie die Art und Weise der Zusammenarbeit beschreiben. Da die Informationen, die den Partnern im Rahmen des Geschäfts bekannt werden, werthaltiger Natur sind und beispielsweise bei Immobiliengeschäften ein Geschäftsabschluss provisionspflichtig ist, muss sichergestellt werden, dass die Daten zweckgebunden genutzt und nicht einseitig zulasten der einen und zugunsten der anderen Partei missbraucht werden.

Im Vertrag wird Kunden- und Quellenschutz vereinbart

  • Regelmäßig sichern sich die Parteien in einem solchen Vordruck gegenseitig absoluten und uneingeschränkten Kunden- und Quellenschutz zu. Sie verpflichten sich, die bekannt gegebenen Geschäftskontakte und Informationen und Schriftstücke streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
  • Vor allem verpflichten sich die Parteien, die Kunden der jeweils anderen Partei nicht von sich aus zu kontaktieren, und durch die Umgehung der anderen Partei deren eventuellen Provisionsanspruch zunichtezumachen.
  • Außerdem darf keine Partei andere natürliche oder juristische Personen vorschieben und so den Partner umgehen.
  • Die Vereinbarung sollte für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen werden. Andernfalls verpufft ihre Wirkung.

Nehmen Sie bestehende Kontakte aus

  • Nachweisbare Kontakte einer Partei, die bereits vor diesem Vertragsabschluss bestehen, sollten von dieser Vereinbarung ausgenommen werden, sofern die Kenntnis binnen einer vorzugebenden Zeit schriftlich mit Begründung mitgeteilt wird. Diese vor Kenntnis wird gerne vorgeschoben, um den Partner zu umgehen.
  • Um eine solche NDA rechtlich verbindlich zu machen, sollten Sie eine Vertragsstrafe vereinbaren, die allerdings im Verhältnis zur Bedeutung des Geschäfts stehen muss. Den Parteien muss vorbehalten bleiben, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
  • Sofern es sich um ein Provisionsgeschäft handelt, sollten Sie auch die anfallenden Provisionen in diesen Vordruck hineinschreiben.

Denken Sie an den richtigen Gerichtsstand

  • Ist eine ausländische Partei beteiligt, stellt sich die Frage des Gerichtsstandes. In der Praxis wird oft ein Schiedsgericht, beispielsweise die internationale Industrie- und Handelskammer in Paris, vereinbart. Sinnvoll ist diese Vereinbarung nur bei Großunternehmen, die in der Lage sind, in diesem Rahmen überhaupt tätig zu werden. Andernfalls sollten Sie den jeweiligen Wohnort des Vertragspartners, der beklagt werden muss, als Gerichtsstand bestimmen.
  • Wichtig ist, dass beide Parteien den Vordruck persönlich unterschreiben, vielleicht auch einen Stempel darunter setzen oder eine dritte Person als neutraler Dritter und Zeuge unterschreibt.
  • Beachten Sie: Dieser Text ist eine reine Orientierungshilfe. Er kann die Praxis nur oberflächlich abbilden. Lassen Sie sich im Bedarfsfall bei wirtschaftlich schwergewichtigen Geschäften unbedingt juristisch beraten und eine solche NDA anwaltlich individuell gestalten. Sie riskieren andernfalls, dass ein selbst erstellter Vordruck nur für die Mülltonne taugt.
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