Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage
- Wie bei den meisten Versicherungen haben Sie nach Erhalt der vollständigen Versicherungsunterlagen zwei Wochen Zeit, um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können.
- Möglicherweise haben Sie noch einen günstigeren Anbieter gefunden, oder sich einfach über den Mitarbeiter geärgert.
- Bei der Kfz-Versicherung ist es allerdings so, dass die Gesellschaft mit Aushändigung der elektronischen Versicherungsbestätigung für Sie die Haftung ab dem Moment der Zulassung Ihres Autos übernimmt. In dem Moment, in dem Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, erlischt der Versicherungsschutz.
- Parallel zu Ihrem Widerruf müssen Sie der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung einer anderen Kfz-Versicherung vorlegen.
- Da der erste Versicherer für die Zeit von der Zulassung des Wagens bis zum Widerruf Versicherungsschutz gewährt hat, steht ihm für diese Zeit auch eine Prämie zu. Die ursprünglich kalkulierte Prämie wurde auf die Dauer eines Jahres berechnet. Für kurzzeitige Versicherungen gilt ein anderer Prämiensatz. Dieser ist, auf den Zeitraum gerechnet, deutlich höher als die "Normalprämie" für ein Jahr.
- Die neue Gesellschaft muss also schon deutlich günstiger sein, damit sich der Wechsel rentiert.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, Verträge zu widerrufen. Voraussetzung ist aber, dass Ihnen …
Die Kfz-Versicherung rechtzeitig vergleichen
- Damit Sie sich den Aufwand vom Widerrufsrecht und den Zeitdruck, eine neue Kfz-Versicherung zu finden, ersparen, beginnen Sie frühzeitig mit dem Vergleich.
- Sie können Ihre Kfz-Versicherung zum 30.11. eines Jahres kündigen. Am Ende des Sommers werden üblicherweise die Tarife für das kommende Jahr publiziert. Sie haben also genügend Zeit, um in Ruhe einen geeigneten Tarif zu finden, um später vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen zu müssen.
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