Rücktrittsvoraussetzungen beim Kfz-Kaufvertrag
Ganz allgemein gilt, dass Sie nicht einfach deswegen von einem Kfz-Kaufvertrag zurücktreten können, weil Sie es sich anders überlegt haben. Ob Sie doch lieber ein anderes Fabrikat haben wollen oder Ihnen die Farbe nicht mehr gefällt, ist ganz allein Ihre Sache. Es müssen wichtigere Gründe vorliegen, die einen Rücktritt ermöglichen.
- An Ihrem Fahrzeug muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Dies gilt für Neufahrzeuge ebenso wie für gebrauchte Autos.
- Ein Mangel ist eine deutliche Abweichung zwischen dem Zustand, den Sie vertraglich vereinbart haben und dem Zustand, in dem Sie das Fahrzeug vorfinden.
- Erhebliche Mängel, aus denen Sie zurücktreten können, sind ganz unterschiedlicher Natur. Sie können in einem Defekt bestehen, der das Auto fahruntauglich macht. Aber auch eine völlig andere Farbe ist ein solcher Mangel.
- Rechnen Sie damit, dass Ihre Auffassung eines erheblichen Mangels nicht immer mit der des Verkäufers übereinstimmen wird. Gerade diese Probleme sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, die Sie mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung am besten überstehen.
Sind sich Käufer und Verkäufer bei einem Autokauf einig, kommt ein Kaufvertrag zustande. Stellen …
Wirksam zurücktreten
- Bevor Sie überhaupt zurücktreten können, hat Ihr Partner beim Kfz-Kaufvertrag noch eine besondere Chance. Er kann durch eine Nachbesserung des Zustands herstellen, der mängelfrei ist und damit die Vertragserfüllung bedeutet.
- Diese Möglichkeit zur Nachbesserung müssen Sie ihm gewähren. Dies geschieht am besten schriftlich. Fordern Sie ihn auf, den Mangel zu beseitigen und setzen eine Frist dazu.
- Die Frist sollte so bemessen sein, dass er die Mängelbeseitigung auch erledigen kann. Außerdem ist es sinnvoll, dies schriftlich zu erklären. Nur wenn der Verkäufer unmissverständlich und nachweisbar klargemacht hat, dass er überhaupt nichts nachbessern will, können Sie auf diese Frist verzichten.
- Schließlich müssen Sie eindeutig erklären, dass Sie nun vom Kfz-Kaufvertrag zurücktreten. Ein vor Gericht beweiskräftiger Nachweis über Ihre Erklärung in Form eines von einem Boten oder per Einschreiben überbrachten Schreibens sollte Ihnen dabei nicht fehlen.
Mängel können leider immer vorkommen. Es ist noch die einfachste Lösung, wenn sie sich durch eine Nachbesserung beheben lassen.
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