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„Vollstreckbarer Titel“ - so Unterhalt für die Kinder beantragen

Wenn der Ehepartner nach der Scheidung oder der Vater eines unehelichen Kindes jegliche Unterhaltszahlung verweigert, wird ein vollstreckbarer Titel benötigt, um die Forderung Ihres Kindes nach Unterhalt durchzusetzen. Sie haben dazu mehrere Möglichkeiten.

Unterhalt sichert die Menschenwürde.
Unterhalt sichert die Menschenwürde.

Ein vollstreckbarer Titel auf Unterhalt für ein Kind beinhaltet die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen oder dessen freiwillige Erklärung zur Zahlung von Unterhalt. Mit diesem Titel können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Unterhaltsverpflichtung notfalls zwangsweise zu vollstrecken.

So kommen Sie zu einem vollstreckbaren Titel

  1. Am einfachsten kommen Sie in den Besitz eines solchen Titels, wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsanspruch des Kindes nicht bestreitet und freiwillig bei einem Notar seine Unterhaltsverpflichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu seiner Berechnung (Düsseldorfer Tabelle) in einer notariellen Urkunde anerkennt und sich darin der Zwangsvollstreckung unterwirft.
  2. Diese Urkunde muss Ihnen übergeben werden. Zahlt der Unterhaltspflichtige dann nicht, können Sie damit mithilfe des Gerichtsvollziehers vollstrecken. Der Notar berechnet dafür eine Gebühr.
  3. Genauso kann der Unterhaltspflichtige seine Unterhaltsverpflichtung auch vor dem Jugendamt anerkennen und sich ebenfalls der Vollstreckung unterwerfen. Der Vorgang ist für ihn kostenfrei.
  4. Erkennt der Unterhaltspflichtige seine Unterhaltsverpflichtung jedoch nicht freiwillig an, müssen Sie ihn als Vertreter Ihres noch nicht volljährigen Kindes vor dem Amtsgericht verklagen.

Unterhalt richtet sich nach den Einkommensverhältnissen

  • Da der Unterhaltsanspruch auf der Grundlage der Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen festgesetzt wird, müssen Sie, wenn er die Auskünfte nicht freiwillig erteilt, zunächst Auskunftsklage einreichen. Er wird dann zur Auskunft verurteilt, auf deren Grundlage letztlich der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes festgesetzt wird. Das Urteil bildet als ein vollstreckbarer Titel dann wieder die Grundlage zur Zwangsvollstreckung.
  • Wenn der Unterhalt dringend benötigt wird, können Sie für Ihr Kind auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Amtsgericht stellen. Dann wird in einem Eilverfahren aufgrund Ihres Sachvortrags vorläufig über den Unterhaltsanspruch entschieden. Auch diese Anordnung ist ein vollstreckbarer Titel und Sie können die Vollstreckung in die Wege leiten.

Unabhängig davon können Sie beim Jugendamt auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetzes den Mindest-Kindesunterhalt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr beantragen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Wird er im Unterhaltsprozess dann zum Unterhalt verurteilt, geht der Anspruch in Höhe der Vorschussleistungen auf das Jugendamt über.

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