Alle Kategorien
Suche

Großnichte - Verwandschaftsgrade leicht erklärt

Die Großnichte ist die Enkelin eines Geschwisterteils
Die Großnichte ist die Enkelin eines Geschwisterteils
Es gibt unzählige Verwandtschaftsgrade, angefangen bei Eltern und Geschwistern, über Tanten und Onkel bis zu Großnichten und -neffen. Einige dieser Verwandtschaftsbeziehungen sind etwas kompliziert und man muss über etliche Ecken denken, bis man weiß, mit wem man wie verwandt ist. Hier eine kleine Wiederholung.

Welche Verwandtschaftsgrade gibt es?

Je nachdem wie unmittelbar die (biologische) Verbindung mit einer Person in Ihrer Familie ist, gibt es verschiedene Verwandschaftsgrade.

Verwandte ersten Grades sind Ihre Eltern.

Schon Ihre Geschwister gelten als Verwandte zweiten Grades. In die gleiche Kategorie fallen Ihre Großeltern bzw. mögliche Enkelkinder.

Tanten und Onkel, als die Geschwister Ihrer eigenen Eltern, gelten als Verwandte dritten Grades. Zu diesem Verwandtschaftsgrad gehören auch Nichten und Neffen, Urgroßeltern und Urenkel.

Ihre Cousins und Cousinen sind noch eine Stufe weiter, sie gehören zur Verwandtschaft vierten Grades.

Kompliziert wird es, wenn Sie den Verwandtschaftsgrad von jemandem wissen möchten, mit dem Ihr letzter gemeinsamer Vorfahre Ihre Urgroßtante ist. Der Urenkel Ihrer Urgroßtante beispielsweise ist Ihr Cousin dritten Grades und steht zu Ihnen im achten Verwandtschaftsgrad.

Wie bin ich mit meiner Großnichte bzw. meinem Großneffen verwandt?

Der Vorsatz “Groß-” bedeutet bei Verwandtschaftsgraden, dass immer eine Generation dazwischen liegt.

Als Ihre Nichte wird üblicherweise die Tochter eines Ihrer Geschwister bezeichnet. Die Großnichte ist die Enkeltochter eines Ihrer Geschwister. Im Gegenzug sind Sie in diesen Fällen die Großtante oder der Großonkel der Enkelkinder Ihrer Geschwister.

Auch die Enkelkinder eines Schwagers oder einer Schwägerin werden gerne als Ihre Großneffen und Großnichten bezeichnet, auch wenn Sie nicht mit ihnen blutsverwandt, sondern "nur" verschwägert" sind.

Das ist erstens viel familiärer und zweitens etwas angenehmer auszusprechen als "Schwiegergroßtante". Auch gibt es für dieses Verwandtschaftsverhältnis keine eigene Bezeichnung - es gibt nur "Schwiegeronkel" und "Schwiegertante", mit denen die Ehepartner des Onkels und der Tante bezeichnet werden können, aber für die nächste Generation findet sich keine (Groß-)Schwägerbezeichnung.

Welche weiteren Verwandtschaftsverhältnisse gibt es?

Etwas schwieriger wird es bei Cousins und Cousinen ab dem zweiten Grad, dem berühmten Schwippschwager und den Großcousins bzw. Großcousinen. Aber auch diese familiären Beziehungen zueinander lassen sich verständlich und übersichtlich erklären.

Begonnen mit dem Schwippschwager und seinem Pendant, der Schwippschwägerin: Angenommen, Sie heiraten und Ihr Ehemann hat einen Bruder, dann ist dieser Ihr Schwager und Sie sind seine Schwägerin. Ist der Bruder Ihres Ehegatten verheiratet, dann ist seine Ehefrau Ihre Schwippschwägerin. Sie sind dann sowohl mit dem Bruder Ihres Ehepartners als auch seiner Ehefrau verschwägert.

Nun zu den Vettern und Basen - den Cousins und Cousinen. Der (leibliche) Sohn Ihres Onkels ist Ihr Cousin ersten Grades, egal ob er älter oder jünger ist als Sie selbst. Falls dieser Sohn erst durch die Heirat seiner Mutter in die Familie kam, dann können Sie ihn trotzdem als Ihren Vetter bzw. Cousin bezeichnen, obwohl Sie nicht blutsverwandt sind.

Cousins und Cousinen zweiten Grades sind die Kinder eines Cousins/einer Cousine von Ihrer Mutter oder Ihrem Vater.

Es gibt auch Cousins und Cousinen dritten Grades. Einer Ihrer Verwandten ist für Sie selbst ein Cousin dritten Grades, wenn er für Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Cousin zweiten Grades ist. Ihr letzter gemeinsamer Vorfahre war der Ururgroßvater oder die Ururgroßmutter.

Die Bezeichnungen Großcousins und Großcousinen werden gleich für mehrere Personen verwendet, etwa Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Cousins und Cousinen zweiten Grades.

Bezeichnungen von Verwandtschaftsgraden bei Patchworkfamilien

Die oben genannten Bezeichnungen gelten streng genommen nur für eheliche und eigene Kinder. Man spricht umgangssprachlich auch vom “Blutsverwandtschaftsgrad”. Das heißt, wenn Ihre Geschwister neu heiraten würden und dieser Partner eigene Kinder mit in die Ehe bringen würde, dann wären diese Kinder streng genommen nicht Ihre Nichten oder Neffen.

Mittlerweile spricht man aber in der Regel auch von Cousins oder Cousinen bzw. Nichten und Neffen, auch wenn das die Kinder einer neu in die Familie kommenden Person sind und etwa in eine Patchworkfamilie mitgebracht werden. Alternative Bezeichnungen gibt es für diese Art von Verwandtschaftsgrad nicht.

Innerhalb der Familie ist es auch gar nicht so wichtig, wie sie sich gegenseitig nennen, solange Sie sich alle einig sind und ungefähr wissen, wie Sie miteinander verwandt sind.

Relevant wird das Verwandtschaftsverhältnis erst, wenn es um die Erbfolge oder die Ahnenforschung geht. Hierbei sollten Sie sich sowohl als Nachkomme als auch als Erblasser umfassend über die Rechtslage informieren, am besten bei einem Fachanwalt.

Ein anderer Punkt, bei dem Sie Ihren Stammbaum gut kennen sollten, ist im Fall einer geplanten Verwandtenehe gegeben. Aber auch hierbei müssen Sie nicht über fünf Ecken denken, denn in Deutschland ist rechtlich schon eine Ehe zwischen Cousin und Cousine ab dem ersten Grad erlaubt.

Teilen: